Jäger schoss auf Rehbock: Kugel landete neben Frau

Pia ProdingerPia Prodinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Im Pongau hat ein Jäger Mitte Juni bei der Jagd auf einen Rehbock eine Frau auf einer Terrasse knapp verfehlt. Die Polizei ermittelt wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, gegen den Mann wurde ein Waffenverbot verhängt.

Bei einem Jagdvorfall am 15. Juni in Altenmarkt im Pongau hat ein Jäger beim Schuss auf einen Rehbock beinahe eine Frau getroffen. Das Projektil aus dem Gewehr des Pongauer Jägers schlug unweit der Frau ein, die sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Terrasse in einem Garten aufhielt. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Salzburg bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht der „Salzburger Nachrichten“.

Die Polizei führt strafrechtliche Ermittlungen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. „Die Ermittlungen dauern noch an“, sagte der Polizeisprecher. Beweissicherung und Spurenauswertung seien noch im Gange, außerdem stünden Befragungen und Vernehmungen noch aus. Nach Abschluss der Ermittlungen wird ein Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Waffenverbot und mehrere Verfahren

Die Polizei hat nach Bekanntwerden des Vorfalls ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Jäger ausgesprochen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft habe dies mittlerweile bestätigt, so der Polizeisprecher. Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen führe die Bezirkshauptmannschaft ein jagd- und waffenrechtliches Verfahren, das auch die Jagdkarte des Beschuldigten betreffe. Auch die Jägerschaft prüfe den Vorfall.

Laut „Salzburger Nachrichten“ haben die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) eine Anzeige bei der zuständigen Behörde in St. Johann im Pongau erstattet. Der Vorfall habe sich bei der Rehwildbejagung in einem Revier der Bundesforste ereignet. Fraglich sei, ob der Jäger so nahe an einem Wohngebäude überhaupt hätte jagen dürfen.

Jagdgesetz regelt Sicherheitsabstände

Im Salzburger Jagdgesetz findet sich in Paragraf 10 zum Ruhen der Jagd folgende Formulierung: „Auf Friedhöfen, öffentlichen Anlagen, allgemein zugänglichen Parkanlagen, öffentlichen Straßen und Wegen, Bahnkörpern u. dgl. sowie in der nächsten Umgebung von Ortschaften, von einzelnen bewohnten Häusern und Gehöften sowie Betriebsbauten ruht die Jagd.“

Bezirksjägermeister Johann Sulzberger erklärte gegenüber den SN: „Sicherheit ist bei der Jagd das Wichtigste. Ganz zentral ist, dass es immer direkt hinter dem beschossenen Tier einen Kugelfang geben muss, damit das Projektil dann zum Beispiel in der Erde oder in einer Böschung landet. Denn so eine typische Sieben-Millimeter-Kugel kann auf eine Distanz von 700 Metern tödlich sein.“ Er verurteile das Verhalten des beschuldigten Jägers aufs Schärfste.

Quelle: APA

Worüber spricht Salzburg morgen?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.