Jagdgenossenschaft Satteins lädt zur Jahreshauptversammlung

Die Jagdgenossenschaft Satteins ruft ihre Grundbesitzer am 9. November 2026 zur Jahreshauptversammlung. Beginn ist um 20 Uhr im Gasthaus Sternen.
Am Montag, 9. November 2026, findet um 20 Uhr im Gasthaus Sternen in Satteins die Grundbesitzerjahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Obmann Andreas Dobler hat dazu alle Mitglieder eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen nach Eröffnung und Begrüßung die Verlesung des Protokolls vom 24. Februar 2025 sowie der Bericht des Obmannes. Anschließend wird die Jahresrechnung 2025/2026 behandelt, inklusive Kassabericht und Bericht der Kassaprüfer.
Die Versammlung entscheidet über die Entlastung des Kassiers und wählt neue Rechnungsprüfer. Zudem steht der Voranschlag für 2026/2027 zur Genehmigung an. Abschließend folgt der Tagesordnungspunkt Allfälliges.
Beschlussfähigkeit und Stimmrecht
Die Vollversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig, sofern die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf diese Regelung hingewiesen wurde.
Mitglied der Jagdgenossenschaft Satteins sind alle Wald- und Grundbesitzer im jagdbaren Gebiet von Satteins. Stimmberechtigt sind jene Grundbesitzer, deren Besitz 30 Ar im jagdbaren Gebiet überschreitet.
Quelle: https://www.satteins.net/Jagdgenossenschaft_Satteins_-_Grundbesitzer-Jahreshauptversammlung
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