Japankäfer: Hörbranz mit strengen Gartenregeln

Weil in Lindau der Japankäfer nachgewiesen wurde, muss auch Vorarlberg handeln. Eine am Dienstag in Kraft tretende Verordnung legt Schutzzonen fest – hauptsächlich in Hörbranz. Dort gelten nun ganzjährig Einschränkungen für Erdarbeiten und Gartenabfälle, so der ORF.
Der amtlich bestätigte Nachweis des pflanzenfressenden Schädlings in Lindau zieht Konsequenzen nach sich. Da die nach EU-Vorgaben definierten Schutzzonen über die Staatsgrenze reichen, sind auch in Vorarlberg Maßnahmen erforderlich. Das Land hat Karten veröffentlicht, die zeigen, welche Grundstücke betroffen sind. Die betroffenen Flächen liegen überwiegend in Hörbranz. Die Verordnung wurde am Montag publiziert und gilt ab Dienstag.
Ganzjährige Beschränkungen in der Befallszone
In der ausgewiesenen Befallszone sind das ganze Jahr über mehrere Einschränkungen zu beachten: Die obersten 30 Zentimeter Erdreich dürfen grundsätzlich nicht aus dem Areal transportiert werden. Ausnahmen gibt es etwa, wenn der Boden während der gesamten sommerlichen Flugzeit durchgehend mit einer geeigneten Plane abgedeckt war. Fahrzeuge und Geräte für Erdarbeiten müssen vor dem Verlassen der Zone von Erde und Pflanzenresten gesäubert werden.
Sommermonate: Bewässerung nur mit Nematoden
Zusätzliche Vorschriften gelten jeweils von 1. Juni bis 30. September – erstmals im kommenden Sommer. Rasen- und Grünflächen dürfen dann nur bewässert werden, wenn fachgerecht geeignete Nematoden ausgebracht werden. Diese Fadenwürmer bekämpfen die Larven des Käfers im Boden. Der Hintergrund: Der Japankäfer bevorzugt feuchte Böden für die Eiablage. Weniger Bewässerung soll daher die Vermehrung erschweren.
Gartenabfälle dürfen während dieser Zeit nur unter bestimmten Bedingungen aus der Befallszone gebracht werden. Eine Möglichkeit ist, das Material unmittelbar vor dem Transport auf höchstens fünf Zentimeter zu häckseln. Alternativ kann es in geschlossenen Fahrzeugen zu einer geschlossenen Anlage transportiert werden, wo es kompostiert oder vergärt wird.
Pufferzone umfasst elf Gemeinden
Rund um die Befallszone wurde eine Pufferzone festgelegt. Sie reicht fünf Kilometer über deren Rand hinaus und umfasst Flächen in elf Gemeinden im Leiblachtal und im Großraum Bregenz. Die genannten Einschränkungen für Garten- und Erdarbeiten gelten dort nicht.
In beiden Zonen sind aber Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung vorgesehen. Laut den Erläuterungen zur Verordnung sollen 100 Lockstofffallen angeschafft werden. Außerdem ist geplant, Käfer abzusammeln. Die betroffenen Gemeinden sollen unter anderem beim Aufstellen und Kontrollieren der Fallen mithelfen.
Schädling gefährdet Pflanzen
Für Menschen ist der Japankäfer ungefährlich. An Pflanzen kann er jedoch große Schäden anrichten: Die Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte, ihre Larven schädigen die Wurzeln. Verdächtige Funde müssen dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
Der etwa einen Zentimeter große Käfer hat einen metallisch grünen Kopf und Brustbereich sowie kupferfarbene Flügeldecken. Besonders gut erkennbar ist er an den zwölf weißen Haarbüscheln an den Seiten und am Ende seines Hinterleibs.
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