Jugendlicher nach Bombendrohung freigesprochen

Mona HopfingerMona Hopfinger
E-Mail-Recht: Computer mit 16 ungelesenen E-Mails, Waage und Hammer
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein 16-Jähriger wurde am Dienstagnachmittag nach einer Bombendrohung gegen das türkische Generalkonsulat in Salzburg freigesprochen. Er hatte sich nach den E-Mails selbst bei der Polizei gemeldet, so das Gericht.

Ein Jugendlicher wurde am Dienstagnachmittag vom Gericht freigesprochen, nachdem er wegen einer versuchten Bombendrohung angeklagt worden war. Der damals 16-Jährige hatte am 1. Mai dieses Jahres zwei E-Mails an das türkische Generalkonsulat in Salzburg verschickt. In einer der Nachrichten drohte er mit einer Bombe.

In der zweiten E-Mail forderte der Jugendliche, keine Polizei zu rufen. Als Grund gab er an, ihm sei lediglich langweilig gewesen. Nach Mitternacht folgte eine dritte E-Mail, in der er sich selbst bei der Polizei meldete und die Tat gestand. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Grund, weshalb es beim Versuch geblieben sei.

Psychische Belastung als Faktor

Der bisher unbescholtene Angeklagte absolviert derzeit eine Schulungsmaßnahme. Er gab an, unter psychischen Problemen zu leiden. Zum Zeitpunkt der E-Mails stand er weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss, so die Anklage.

Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass es bei der Bombendrohung nur bei einem Versuch geblieben sei. Der Jugendliche habe sich unmittelbar nach den E-Mails selbst bei der Polizei gemeldet. Zudem sei er psychisch angeschlagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3365410/

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