Kabarettist Gunkl muss drei Jahre in Haft

Mona HopfingerMona Hopfinger
Urteil, Haft, Waage, Gericht, Zeitangaben 3 Jahre und 4 Wochen
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Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, wurde rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der 64-Jährige nahm das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial an.

Das Wiener Landesgericht verurteilte den Kabarettisten Günther Paal, der unter dem Künstlernamen „Gunkl“ auftritt, am Donnerstag zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe. Der 64-Jährige akzeptierte den Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial. Auch die Staatsanwaltschaft Wien verzichtete auf Rechtsmittel, wie Behördensprecherin Nina Bussek am Freitagmittag gegenüber der APA bestätigte.

Strafantritt binnen vier Wochen

Sobald das Urteil schriftlich ausgefertigt und zugestellt ist, erhält Paal eine Aufforderung zum Strafantritt. Innerhalb von vier Wochen muss er sich dann in der zuständigen Justizanstalt melden. Sein Verteidiger Florian Höllwarth erklärte direkt nach der Urteilsverkündung, sein Mandant wolle die Strafe „möglichst schnell“ antreten. Einen Antrag auf Strafaufschub schloss Höllwarth aus.

Als möglicher Haftort kommt die Justizanstalt Sonnberg in Frage. Diese bietet Plätze für 350 erwachsene männliche Strafgefangene mit Freiheitsstrafen ab 18 Monaten und verfügt über Therapieangebote für Sexualstraftäter.

Fußfessel frühestens nach Strafhälfte

Ein elektronisch überwachter Hausarrest ist für Paal vorerst ausgeschlossen. Nach gültiger Rechtslage muss er mindestens die Hälfte seiner Strafe absitzen, bevor eine Fußfessel in Betracht kommt. Nach Verbüßung der Strafhälfte kann er auch eine bedingte Entlassung beantragen – bei Ersttätern wie Paal, der bisher unbescholten war, ist dies üblicherweise gängige Praxis.

Bei Sexualstraftätern wird dies jedoch differenziert betrachtet. Sowohl eine bedingte Entlassung als auch ein elektronisch überwachter Hausarrest setzen eine günstige Prognose voraus, die weiteres delinquentes Verhalten ausschließt.

Erpresserinnen ebenfalls rechtskräftig verurteilt

Auch die Urteile gegen die beiden Erpresserinnen sind rechtskräftig. Die Frauen hatten Paal insgesamt 159.000 Euro abgepresst, indem sie ihm drohten, ein Foto an die „Kronen Zeitung“ und den ORF zu übermitteln. Das Bild zeigte den Kabarettisten in der Badewanne mit ihrer dreijährigen Tochter beziehungsweise Enkelin.

Die Staatsanwaltschaft akzeptierte die vom Gericht verhängten Strafen: Die 42-jährige Mutter des missbrauchten Mädchens erhielt zwei Jahre und neun Monate, die 63-jährige Großmutter zwei Jahre und drei Monate Haft.

Quelle: APA

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