Kabarettist Gunkl vor Gericht

Mona HopfingerMona Hopfinger
Beweise im Gerichtssaal: Waage, Aktenordner, Umschlag mit Geld und Computer
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Kabarettist Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, steht am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht. Ihm werden sexueller Missbrauch und Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial vorgeworfen. Mitangeklagt sind die Mutter und Großmutter des mutmaßlichen Opfers wegen schwerer Erpressung.

Am Donnerstag verhandelt das Wiener Landesgericht den Fall rund um Günther Paal, der unter seinem Künstlernamen „Gunkl“ als Kabarettist bekannt ist. Die Anklage wirft ihm sexuellen Missbrauch von Unmündigen nach § 207 StGB sowie den Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial nach § 207a StGB vor. Gleichzeitig müssen sich die 42-jährige Mutter und die Großmutter des Kindes wegen schwerer Erpressung verantworten. Sie sollen Paal unter Druck gesetzt und 159.000 Euro von ihm erpresst haben.

Vorwurf: Übergriff im Jänner 2025

Der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal ist für dreieinhalb Stunden angesetzt und zieht großes Medieninteresse auf sich. Laut Anklage soll Paal im Jänner 2025 in der Wohnung der Mutter gegenüber dem im März 2021 geborenen Mädchen übergriffig geworden sein. Während der Erörterung der Tathandlung wird aus Opferschutzgründen voraussichtlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Zum Tatzeitpunkt soll Paal eine mehr als zehnjährige, offenbar teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes gehabt haben.

Erpressung über mehrere Monate

Nach dem mutmaßlichen Übergriff sollen die beiden Frauen den Kabarettisten laut Anklage erpresst und Bargeld gefordert haben. Paal habe der 42-Jährigen bei mehreren Treffen – teils an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen – bis Mai 2026 insgesamt 159.000 Euro in Kuverts übergeben.

Schließlich stellte sich Paal der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler einen PC sicher, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger gespeichert waren. Diese Dateien soll er sich vor etlichen Jahren aus dem Internet beschafft haben. Auch der Besitz dieses Materials ist Teil der Anklage.

Quelle: APA

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