Kärnten führt neue Aufenthaltsabgabe ein

In Kärnten gilt eine einheitliche Aufenthaltsabgabe. Nächtigungsgäste zahlen pro Nacht und können dafür zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel im ganzen Bundesland gratis nutzen.
In Kärnten tritt eine neue Regelung in Kraft: Die Orts- und Nächtigungstaxe wird durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe ersetzt. Das sieht das Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz vor.
Einheitliche Tarife ab 17 Jahren
Gäste in Beherbergungsbetrieben entrichten künftig 4,50 Euro pro Person und Übernachtung. Wer am Campingplatz mit eigenem Wohnmobil oder Zelt nächtigt, zahlt 4,00 Euro. In beiden Beträgen ist ein Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag von 0,90 Euro enthalten.
Abgabepflichtig sind alle Übernachtungsgäste ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre sind befreit.
Gästekarte wird zum Fahrschein
Mit der regionalen Gästekarte können Urlauber ab sofort zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel in Kärnten kostenlos benützen. Die Karte gilt gleichzeitig als Fahrschein, ein zusätzliches Ticket ist nicht nötig.
Das Angebot umfasst Regional- und Stadtbusse, Nah- und Fernverkehrszüge innerhalb Kärntens sowie S-Bahn-Verbindungen bis Lienz. Auch ausgewählte Rufbus- und Shuttledienste wie Postbus Shuttle und Nockmobil sind inkludiert.
Die Mobilitätsberechtigung gilt vom Anreisetag ab Ausstellung der Gästekarte bis Betriebsschluss am Abreisetag. Bei Kontrollen müssen Gäste die gültige Karte und einen Lichtbildausweis vorzeigen.
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht abgedeckt sind Fahrradmitnahme, bestimmte Sonderverkehre und Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs. Bei manchen Rufbus- und Shuttleangeboten kann ein Komfortzuschlag anfallen.
Die Gästekarte wird nach der Gästemeldung durch den Beherbergungsbetrieb ausgestellt – digital oder in Papierform. Die Unterkunftgeber heben die Abgabe ein und führen sie an die zuständige Behörde ab.
Quelle: https://maria-rain.gv.at/neue-aufenthaltsabgabe-in-kaernten-ab-1-november-2026
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