Kärnten führt Online-Meldepflicht für Gäste ein

Ab 1. November 2026 wird die Gästemeldung in Kärnten verpflichtend elektronisch. Alle Vermieter touristischer Unterkünfte müssen sich bis spätestens 25. September bei ihrer Gemeinde melden, um den Zugang rechtzeitig einzurichten.
In Kärnten wird die Gästemeldung ab 1. November 2026 auf ein verpflichtendes elektronisches System umgestellt. Die bisherige manuelle Meldung entfällt damit vollständig. Betroffen sind alle Vermieter touristischer Unterkünfte – darunter Hotels, Pensionen, Privatzimmervermieter sowie Anbieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Die Meldung der Gäste erfolgt künftig ausschließlich über einen gesicherten Online-Zugang. Um die Umstellung rechtzeitig zu ermöglichen, werden alle Unterkunftgeber aufgefordert, bis spätestens 25. September 2026 Kontakt mit der Meldewesen-Abteilung ihrer Gemeinde aufzunehmen.
Erforderliche Angaben für die Umstellung
Vermieter sollen per E-Mail folgende Informationen übermitteln:
- Ist die Unterkunft noch aktiv?
- aktueller Name und Adresse der Unterkunft
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Anzahl der Zimmer bzw. Einheiten
- Anzahl der Betten und Zusatzbetten
- Ist ein Eintrag auf www.visitvillach.at bereits vorhanden oder gewünscht?
Ansprechpersonen sind Christiane Schaunig und Stefanie Graber. Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail an faakersee@ktn.gde.at oder telefonisch unter +43 4254 2690 44.
Vorteile der elektronischen Meldung
Die digitale Abwicklung bringt laut Gemeinde mehrere Vorteile mit sich: Meldebücher müssen nicht mehr gekauft werden, Gäste können ihre Daten bereits vor der Anreise übermitteln, und Stammgäste lassen sich schneller anmelden. Zudem ist die kostenlose Ausstellung der Erlebnis CARD möglich.
Die Gemeinde appelliert an alle Unterkunftgeber, nicht bis Ende Oktober zu warten, sondern sich möglichst frühzeitig zu melden. So bleibe ausreichend Zeit für die Einrichtung des Zugangs, die Klärung offener Fragen und mögliche Testmeldungen.
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