Kärnten: U-Ausschuss kämpft mit Unterlagen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Geheime Dokumente unter Lupe vor Gebäude und Dorf
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Untersuchungsausschuss zu umstrittenen Verkäufen von Landesvermögen in Kärnten hat Auskunftspersonen geladen. Die Aufklärungsarbeit wird jedoch durch als „geheimhaltungswürdig“ eingestufte Unterlagen und säumige Lieferungen erschwert.

Der Untersuchungsausschuss „Kärntner Landesvermögen schützen“ hat in seiner heutigen Sitzung festgelegt, welche Auskunftspersonen zu den Verkäufen des Feriendorfs Ossiacher See und des Landesjugendheims Görtschach befragt werden sollen. Geladen werden unter anderem Alt-Landeshauptmann Peter Kaiser, Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig sowie aktuelle und ehemalige Geschäftsführer von Landesgesellschaften, Gutachter, Käufer und Rechtsberater.

Landesgesellschaft stuft alle Dokumente als geheim ein

Die Übermittlung der angeforderten Unterlagen bereitet dem Ausschuss erhebliche Schwierigkeiten. Die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) hat sämtliche Dokumente zur Veräußerung des Feriendorfs Ossiacher See als „geheimhaltungswürdig“ klassifiziert.

FPÖ-Klubobmann und Ausschussvorsitzender Erwin Angerer kritisierte diese Vorgangsweise: „Nachdem die zuständige Landesgesellschaft alle Unterlagen als ‚geheimhaltungswürdig' übermittelt hat, müssten auch die Ausschusssitzungen, in denen das Feriendorf Ossiacher See thematisiert wird, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das ist jedoch nicht im Sinne eines Untersuchungsausschusses und der Aufklärungsarbeit.“

Auf Initiative der FPÖ wurde in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand einstimmig beschlossen, die Unterlagen freizugeben. Ein entsprechender Antrag wurde an den Landtagspräsidenten gestellt.

Verspätete Lieferungen in schlechter Qualität

Sowohl die Landesregierung als auch die Landesgesellschaften haben Unterlagen teilweise sehr spät und in mangelhafter Datenqualität übermittelt. Die Dokumente wurden zudem in unüblichen, nicht kompatiblen Dateiformaten geliefert. Das Landtagsamt konnte die Unterlagen daher nicht wie geplant elektronisch und effizient erfassen, was die Durchsuchung für die Abgeordneten erschwert.

Auch der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) stellt sich als Hindernis heraus. Trotz Anforderung mittels Beweisbeschluss hat der LRH die Unterlagen zu den Rechnungshofberichten über die beiden Verkäufe nicht geliefert – und das ohne Begründung. Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Beweisbeschluss zu urgieren und den LRH dringend zur Übermittlung zu ersuchen.

Erste Befragungen Ende Oktober geplant

Die erste Befragung von Auskunftspersonen soll nach derzeitigem Stand am 28. Oktober 2026 stattfinden.

Angerer betonte abschließend: „Wir arbeiten weiter hartnäckig daran aufzuklären, warum diese beiden Verkäufe zum Schaden des Landes Kärnten getätigt wurden und wer die Verantwortung dafür trägt.“

Quelle: https://www.fpoe-ktn.at/reader-news/landesgesellschaften-und-landesregierung-bei-lieferung-von-unterlagen-teils-saeumig-und-intransparent

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