Kärnten übernimmt Bahnhofs-Kosten der Gemeinden

Ab 1. Jänner 2027 müssen Kärntner Gemeinden nicht mehr für Wartung und Instandhaltung von Bahnhofsinfrastruktur zahlen. Das Land leistet dafür eine Einmalzahlung von 590.000 Euro an die ÖBB.
Die Kärntner Gemeinden werden künftig von den laufenden Kosten für Bahnhofsinfrastruktur befreit. Nach Verhandlungen zwischen Bund und Bundesländern tritt die neue Regelung mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Bisher mussten sich die betroffenen Gemeinden an Wartung und Instandhaltung der Verkehrsstationen beteiligen.
Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig betont, dass Investitionen in moderne Bahnhöfe für einen attraktiven öffentlichen Verkehr wichtig seien. Die bisherige Verpflichtung zur dauerhaften Mitfinanzierung stelle für die Gemeinden jedoch eine finanzielle Belastung dar. Die neue Regelung verschaffe ihnen mehr Spielraum für andere kommunale Aufgaben.
Einmalzahlung ersetzt Millionenverpflichtung
Für Bahnhöfe, die nach 2025 eröffnet wurden, galt die Übernahme der Kosten durch die ÖBB bereits. Nun werden auch jene Gemeinden entlastet, die zuvor Verträge zur Instandhaltung abgeschlossen hatten. In den kommenden 20 Jahren wären diese zu Zahlungen von rund 1,6 Millionen Euro verpflichtet gewesen.
Das Land Kärnten leistet eine einmalige Abschlagszahlung von 590.000 Euro an die ÖBB. Damit werden die Gemeinden um einen Millionenbetrag entlastet, den sie in den nächsten Jahren hätten finanzieren müssen, so Schuschnig.
ÖBB übernimmt volle Verantwortung
Ab Anfang 2027 sind alle Kärntner Gemeinden gleichgestellt. Die Verantwortung für den laufenden Betrieb und die dauerhafte Instandhaltung von Aufzugs- und Sanitäranlagen liegt dann alleine bei der ÖBB-Infrastruktur AG. Auch Reinigung, Winterdienst und Grünschnitt an den Bahnsteigzugängen fallen in deren Zuständigkeit.
Das Land Kärnten beteiligt sich bei Investitionen einmalig. Die neue Regelung sorge zugleich für klare Zuständigkeiten und klare Finanzierungsströme, ergänzt der Landesrat.
Quelle: https://ktnvp.at/2026/09/08/entlastung-fuer-gemeinden-bei-bahnhofsinfrastruktur
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