Kärnten verbietet umstrittene Conibear-Fallen

Pia Prodinger
Falle verboten, Dokument und Kalenderblatt 13. Dezember, Otter im Wasser
© Mit KI (Gemini) generiert

Das Land Kärnten wird die umstrittenen Conibear-Fallen zur Bejagung von Fischottern nicht mehr zulassen. In der neuen Verordnung, die ab Mitte Dezember gilt, ist diese Fangmethode nicht mehr vorgesehen, so der ORF.

Die stark kritisierten Conibear-Fallen werden in Kärnten künftig nicht mehr zum Einsatz kommen. Das geht aus Informationen aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) hervor. In der neuen Verordnung zur Fischotter-Bejagung sei diese Fangmethode nicht mehr enthalten.

Tierschützer hatten die Fallen scharf kritisiert: Laufe ein Tier nicht korrekt in die Falle, sterbe es nicht sofort durch einen Genickbruch, sondern werde schwer gequetscht und erlebe einen qualvollen Tod. Auch das internationale Komitee der Berner Artenschutzkonvention hatte zuletzt Bedenken gegen die derzeit noch erlaubten Fangmethoden in Kärnten geäußert.

Verordnung läuft Mitte Dezember aus

Die zuständige Abteilung des Landes wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern. Aus dem Büro des Jagdreferenten hieß es, die Fallen seien ohnehin nur begrenzt eingesetzt worden. Die vorgegebenen Kontingente könnten daher auch ohne solche Fallen erreicht werden.

Die aktuelle Fischotter-Verordnung gilt noch bis 13. Dezember, danach läuft sie aus und muss von der Regierung neu beschlossen werden. Bis dahin ist der Einsatz der Conibear-Fallen noch erlaubt.

WWF forderte sofortiges Verbot

Der WWF hatte ein sofortiges Aus für die Fallen gefordert, doch das Land lehnte ab. Der Verwaltungsaufwand für eine Verordnung, die nur wenige Wochen gelten würde, wäre unverhältnismäßig hoch, so die Begründung. Zudem sei der Einsatz der Conibear-Fallen bereits jetzt stark eingeschränkt und an Auflagen gebunden.

Die Fallen dürfen nur in einer speziellen Mindestgröße, mit spezifischen Ködern und ausschließlich unter Wasser aufgestellt werden. Sie müssen zweimal täglich kontrolliert werden. Zwischen März und Ende Oktober ist für den Fang von Fischottern ausschließlich der Einsatz von Lebendfallen erlaubt.

Jährliche Abschussquote bei 55 Tieren

Aktuell dürfen höchstens 55 Fischotter pro Jahr bejagt und getötet werden. Diese Zahl entspreche dem jährlichen Zuwachs, hieß es vom Land. Damit würde die Population stabil gehalten.

Quelle: https://kaernten.orf.at/stories/3363653/

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