Kärntner U-Ausschuss nimmt Arbeit auf

Pia ProdingerPia Prodinger
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Der Untersuchungsausschuss zur Veräußerung von Landesvermögen hat am Mittwoch seine konstituierende Sitzung abgehalten. Erste Befragungen sind für Mitte Oktober geplant, zunächst werden Akten gesammelt.

In Kärnten hat der Untersuchungsausschuss zu Verkäufsvorgängen von Landeseigentum am Mittwoch erstmals getagt. Die konstituierende Sitzung fand unter Ausschluss der Medien statt. In den kommenden Wochen sollen Akten und Beweismaterial zusammengetragen werden. Bis die ersten Personen als Auskunftspersonen vorgeladen werden, dürfte es bis in den Herbst dauern.

Beantragt worden war der U-Ausschuss von der FPÖ. Im Zentrum stehen zwei Themenkomplexe: der Verkauf des Landesjugendheims Görtschach sowie jener des Feriendorfes Ossiacher See. Den Vorsitz übernimmt Erwin Angerer (FPÖ), zu seinem Stellvertreter wurde Michael Reiner (FPÖ) bestimmt. Als Rechtsbeistand fungiert Hermann Luger, ehemaliger Senatspräsident des OLG Graz, unterstützt von Wolfgang Lackner, einem Verwaltungsrichter außer Dienst.

Für den 12. August ist die nächste Sitzung angesetzt, bei der Beweisbeschlüsse gefasst werden sollen. Die Unterlagen müssen bis 23. September vorliegen. Ab Mitte Oktober sollen dann Befragungen stattfinden.

Landesrechnungshof ortete Mängel

Der Kärntner Landesrechnungshof hatte beide Verkäufe bereits im Sommer 2025 in einem Bericht geprüft und dabei mehrere Unregelmäßigkeiten festgestellt. Beim Landesjugendheim Görtschach stand vor allem der erzielte Verkaufspreis in der Kritik. Das Land hatte die Liegenschaft 2004 um 2,58 Millionen Euro an die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH (LIG) veräußert. Anschließend mietete das Land das Objekt zurück und nutzte es ab 2012 als Betreuungseinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Im November 2015 ging das Heim um 1,3 Millionen Euro an jene Trägerorganisation, die wenige Monate zuvor den Betrieb der Einrichtung übernommen hatte. Der geplante Verkauf sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden, bemängelte der Rechnungshof. Zudem habe das für den Verkauf herangezogene Gutachten einen Wert von 1,2 Millionen Euro ermittelt. Frühere Gutachten aus den Jahren 2003 und 2011 hatten hingegen Sachwerte von 2,8 Millionen Euro beziehungsweise 3,8 Millionen Euro festgestellt.

Feriendorf: Investitionen und Betrieb blieben aus

Auch beim Verkauf des Feriendorfes Ossiacher See übte der Landesrechnungshof Kritik. Die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) Development GmbH hatte 2017 beschlossen, das 2,9 Hektar große Areal zu verkaufen. 2019 erfolgte der Verkauf um 4,7 Millionen Euro. Der Käufer verpflichtete sich vertraglich, zwischen 2021 und 2024 Investitionen von 23 Millionen Euro zu tätigen und den touristischen Betrieb für fünf Jahre aufrechtzuerhalten. Bei Nichteinhaltung waren Strafzahlungen vereinbart: 10.000 Euro pro Monat bei Versäumnis des Investitionsplans und 100.000 Euro pro Saison bei Verletzung der Betriebspflicht.

Tatsächlich blieben sowohl die touristische Nutzung als auch die Investitionen aus. Die K-BV Development forderte daraufhin Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 740.000 Euro ein. Bis zum Zeitpunkt der Untersuchung hatte der Käufer keine Zahlungen geleistet. Der Rechnungshof kritisierte besonders, dass der Kaufvertrag keine Möglichkeit zur Rückabwicklung bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten vorsah.

Quelle: APA

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