Kärntnerin nach 35 Jahren gekündigt – AK verhindert Prozess

Eine 56-jährige Arbeitnehmerin aus Kärnten erhielt nach 35 Dienstjahren die Kündigung. Die Arbeiterkammer Kärnten konnte durch rasches Eingreifen erreichen, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknahm.
Nach mehr als drei Jahrzehnten im Unternehmen verlor eine 56-Jährige aus Kärnten ihren Arbeitsplatz. Die Kündigung erfolgte laut Arbeiterkammer ohne nachvollziehbare Begründung. Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, die den Fall erfolgreich lösen konnte.
AK-Präsident Günther Goach kritisierte die Praxis, ältere Beschäftigte aus Unternehmen zu drängen. Viele würden aus Angst vor hohen Prozesskosten die Kündigung akzeptieren. Der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer sichere Existenzen, so Goach.
Arbeitgeber lenkte nach AK-Intervention ein
Durch das Einschreiten von AK-Arbeitsrechtsexperte Fabio Del Frate nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück. Ein langwieriges Gerichtsverfahren blieb allen Beteiligten erspart. Die Frau behielt ihren Arbeitsplatz.
Del Frate verwies auf die hohen finanziellen Risiken bei Kündigungsanfechtungen. Selbst bei einem gewonnenen Prozess müssten Beschäftigte ihre Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen. Diese belaufen sich laut AK auf 5.000 bis 10.000 Euro. Viele Betroffene würden deshalb auf eine rechtliche Auseinandersetzung verzichten.
AK fordert besseren Schutz für ältere Arbeitnehmer
Der Fall zeige ein strukturelles Problem am Arbeitsmarkt, so die Arbeiterkammer. Bei Umstrukturierungen und Personalabbau würden häufig ältere und damit meist besser bezahlte Beschäftigte gekündigt. Goach forderte einen besseren gesetzlichen Schutz für ältere Arbeitnehmer. Es sei sozialpolitisch nicht vertretbar, langjährige und erfahrene Beschäftigte aus wirtschaftlichen Gründen auszusortieren.
Für ältere Arbeitnehmer sei der Verlust des Arbeitsplatzes besonders dramatisch. Trotz Fachkräftemangel scheitere die Jobsuche oft an Vorurteilen. Da für Kündigungsanfechtungen kurze Fristen gelten, rät Goach Betroffenen, sofort die kostenlose und vertrauliche Beratung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen.
Die Arbeiterkammer Kärnten bietet Beratung unter der Telefonnummer 050 477-1004 oder per E-Mail an arbeitsrecht@akktn.at an.
Quelle: OTS
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