Kaiseradler stoppt Windpark-Projekt in Niederösterreich

Mathias FischerMathias Fischer
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den geplanten Windpark Wullersdorf im Bezirk Hollabrunn untersagt. Grund ist ein Kaiseradler-Horst, der erst nach der Genehmigung entdeckt wurde und sich zu nahe an einer der Anlagen befunden hätte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass der Windpark Wullersdorf im Bezirk Hollabrunn in der geplanten Form nicht errichtet werden darf. Das Gericht gab dies am Freitag in einer Aussendung bekannt. Eine der fünf vorgesehenen Windkraftanlagen wäre zu nahe an einem Horst eines streng geschützten Kaiseradlerpaares gestanden, der erst nach der Genehmigung entdeckt worden war.

Das Projekt war auf eine Gesamtleistung von 34 Megawatt (MW) ausgelegt und überschritt damit den gesetzlichen UVP-Schwellenwert von 30 MW. Die niederösterreichische Landesregierung hatte ein vereinfachtes UVP-Verfahren durchgeführt und das Vorhaben im Februar 2025 genehmigt.

Horst nur 70 Meter von Anlage entfernt

Nach der Genehmigung wurde im Projektgebiet der Horst eines Kaiseradlerpaares entdeckt. Dieser hätte sich lediglich 70 Meter von einer der fünf geplanten Windkraftanlagen entfernt befunden, wie das BVwG festhielt.

Gegen den Bescheid der Landesregierung hatten die niederösterreichische Umweltanwaltschaft, eine Umweltorganisation und eine Bürgerinitiative Beschwerden beim BVwG eingebracht. Auch die Projektwerberin selbst wandte sich wegen möglicher unzulässiger Nebenbestimmungen an das Gericht.

Teilgenehmigung rechtlich nicht möglich

Das BVwG stellte fest, dass eine Projektänderung oder eine Teilgenehmigung für die übrigen vier Anlagen rechtlich nicht zulässig sei. Durch eine solche Reduktion würde der UVP-Schwellenwert unterschritten werden. Dadurch wären sowohl die Behörde als auch das BVwG unzuständig gewesen. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: APA

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