Kaprun vergibt drei Baugrundstücke an Einheimische

Pia ProdingerPia Prodinger
Grundstück 437/1 in Langenfeld mit markiertem Baufeld und Detailplan mit Parzellen A, B, C
© Photoart Reifmüller, Zell am See-Kaprun Tourismus

Die Gemeinde Kaprun schreibt drei Baugrundstücke aus, die an Einheimische vergeben werden sollen. Bewerbungen können bis 21. August 2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem mit sozialen Kriterien.

Die Gemeinde Kaprun hat die Ausschreibung von drei Baugrundstücken gestartet. Eigentümer der Liegenschaften ist die Land Invest, das Vergaberecht liegt jedoch bei der Gemeinde. Interessierte können sich bis zum 21. August 2026 mittels Bewerbungsformular bewerben.

Die Grundstücke entstehen durch Teilung der Grundstücksnummer 437/1 und umfassen Flächen von 340, 557 und 465 Quadratmetern. Der Quadratmeterpreis liegt bei rund 515 bis 520 Euro. Die Vergabe richtet sich ausschließlich an Einheimische und soll nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten erfolgen.

Punktesystem entscheidet über Vergabe

Die Auswahl der Bewerber erfolgt über ein Punktesystem, das die Gemeindevertretung beschlossen hat. Zu den Grundvoraussetzungen zählen Volljährigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit sowie ein Hauptwohnsitz von mindestens fünf Jahren in Kaprun oder im Bundesland Salzburg. Bewerber dürfen weder Eigentum an Wohnbaulichkeiten noch an Bauland über 100 Quadratmeter besitzen.

Punkte werden unter anderem für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (5 Punkte), für jedes Kind bis 15 Jahre (je 5 Punkte) sowie für Alleinerziehende (6 Punkte) vergeben. Auch ein Hauptwohnsitz in Kaprun (8 Punkte), ein Arbeitsplatz in Kaprun (8 Punkte) und Vereinstätigkeiten (bis zu 15 Punkte für leitende Funktionen) fließen in die Bewertung ein. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

Wiederkaufsrecht soll Spekulation verhindern

Die Grundstücke dienen dem Zweck der Errichtung eines Wohnobjektes mit Hauptwohnsitz. Mit dem Bau muss innerhalb von drei Jahren nach Vertragsunterschrift begonnen werden, die Fertigstellung und die Begründung des Hauptwohnsitzes müssen innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Um spekulative Handlungen auszuschließen, wird zugunsten der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht für 25 Jahre eingetragen. Bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen oder einen Käufer benennen, an den verpflichtend verkauft werden muss. Der Kaufpreis wird dabei mit Indexsteigerung berechnet.

Die Vergabe erfolgt durch den Ausschuss für Generationen, Wohnen und Soziales. Alle Informationen und das Bewerbungsformular sind auf der Website der Gemeinde Kaprun verfügbar.

Quelle: https://www.kaprun.gv.at/Ausschreibung_von_drei_Baugrundstuecken

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