KFG-Novelle erlaubt höheres Gewicht für Bau-LKW

Mathias FischerMathias Fischer
Kipper mit Kran und Ladung auf einer Straße mit 75 km Radius und Waage mit mehr Gewicht
© Mit KI (Gemini) generiert

Bestimmte Lastkraftwagen mit Kippvorrichtung oder Ladekran dürfen künftig im regionalen Baustellenverkehr mehr Gewicht transportieren. Die 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes ermöglicht eine Überschreitung des Gesamtgewichts um das Eigengewicht der fest verbauten Arbeitsausrüstung.

Die 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) bringt eine Änderung für den regionalen Baustellenverkehr. LKW mit Kippvorrichtung oder Ladekran erhalten mehr Spielraum beim höchstzulässigen Gesamtgewicht. Das Gewicht darf um jenen Wert überschritten werden, den die fest verbundene Arbeitsausrüstung ausmacht.

Die Neuregelung gilt für den Transport von Bau- und Aushubmaterialien, Arbeitsausrüstung und Baumaschinen innerhalb einer Entfernung von 75 Kilometern Luftlinie. Voraussetzung ist die Einhaltung der zulässigen Achslasten und der vorgesehenen Höchstgrenzen.

Wirtschaftsbund sieht Entlastung für Betriebe

Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich und Landesgruppenobmann des Wirtschaftsbunds Niederösterreich, bezeichnet die Änderung als praxisnahe Entlastung. Wer notwendige Arbeitsausrüstung mitführe, solle dadurch nicht bei der transportierbaren Menge benachteiligt werden. Wenn Fahrzeuge ihre nutzbare Ladekapazität besser ausschöpfen könnten, bedeute das weniger unnötige Fahrten, weniger Aufwand und mehr Effizienz im betrieblichen Alltag.

Florian Hengl, Obmann der Fachgruppe der Stein- und keramischen Industrie Niederösterreich, betont die Bedeutung für die Baustoffwirtschaft. Baustellenverkehr funktioniere ohne Kippvorrichtungen und Ladekräne in der Praxis kaum. Diese Aufbauten seien notwendig, hätten bisher aber die nutzbare Ladekapazität reduziert. Die neue Regelung ermögliche effizientere Transporte. Davon profitierten nicht nur Baustoffbetriebe, sondern auch viele weitere Branchen entlang der Bau- und Wertschöpfungskette. Weniger Fahrten bedeuteten zudem weniger Treibstoffverbrauch, weniger CO₂-Ausstoß und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz.

Anpassung an betriebliche Realität

Harald Servus, Abgeordneter zum Nationalrat und Direktor des Wirtschaftsbunds Niederösterreich, sieht in der Novelle ein Zeichen dafür, dass Anliegen aus der betrieblichen Praxis in der Gesetzgebung ankommen. Entscheidend sei, dass Regeln zur Realität auf Baustellen, auf der Straße und in den Regionen passen. Solche konkreten Maßnahmen stärkten Unternehmen, sicherten regionale Wertschöpfung und unterstützten Arbeitsplätze in Niederösterreich.

Die Anpassung kommt besonders der regionalen Bau- und Baustoffwirtschaft zugute. Gerade bei Baustellenverkehren seien schwere Aufbauten für die tägliche Arbeit notwendig, hätten aber bisher die tatsächlich verfügbare Nutzlast reduziert. Mit der neuen Regelung könnten Fahrzeuge effizienter eingesetzt, Transportabläufe praxistauglicher gestaltet und Betriebe im Alltag entlastet werden.

Quelle: OTS

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