KI gibt falsche Rechtsauskünfte im Arbeitsrecht

Mathias FischerMathias Fischer
Digitaler Betrug: Gehirn, Buch, Waage, 70,7 Mio. Euro, Deutschland, Österreich
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Arbeiterkammer Niederösterreich warnt vor fehlerhaften Rechtsauskünften durch Künstliche Intelligenz. Besonders häufig verwechseln KI-Tools deutsches und österreichisches Arbeitsrecht, so AK-Präsident Markus Wieser (ÖGB NÖ).

Im vergangenen Halbjahr haben die Rechtsexperten der Arbeiterkammer Niederösterreich ein neues Phänomen beobachtet: Immer mehr Mitglieder nutzen Künstliche Intelligenz wie Chat GPT oder Gemini, um sich über arbeitsrechtliche Fragen zu informieren, bevor sie sich an die AK wenden. Das Problem: Die KI-Werkzeuge liefern häufig falsche Auskünfte.

„Viele Mitglieder haben versucht, sich im Internet über arbeitsrechtliche Probleme zu informieren, bevor sie bei uns eine konkrete Anfrage stellen. Und immer häufiger verwenden sie Künstliche Intelligenz“, betont Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer und Vorsitzender des ÖGB Niederösterreich.

Verwechslung von deutschem und österreichischem Recht

Ein besonders häufiger Fehler der KI-Systeme ist die Verwechslung von deutschem und österreichischem Arbeitsrecht. In Deutschland gelten etwa bei Kündigungen völlig andere Regelungen als in Österreich. Auch die Fristen, innerhalb derer offene Ansprüche geltend gemacht werden müssen, unterscheiden sich erheblich. Zudem würden wichtige Details oft wegfallen, warnt Wieser.

Im Arbeitsrecht komme es immer auf den Einzelfall an. Eine KI könne das niemals so gut einschätzen wie eine Arbeitsrechtsexpertin oder ein Arbeitsrechtsexperte. „Wer der KI blind vertraut, geht ein hohes Risiko ein und kann wichtige Ansprüche verlieren“, so Wieser. Besonders bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müsse man vorsichtig sein, da eine falsche Information juristische Probleme nach sich ziehen könne.

Fast 60.000 Beratungen im Halbjahr

Insgesamt wurden im vergangenen Halbjahr fast 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich, telefonisch, per Mail oder über andere Kanäle beraten. Die AK konnte dabei 70,7 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Betroffenen erzielen. In den meisten Fällen konnte die Beratung das Problem bereits lösen. In mehr als 4.000 Fällen musste die Arbeiterkammer jedoch zugunsten der Betroffenen intervenieren oder vor Gericht ziehen.

Die Beratungen drehten sich um nicht korrekte Abrechnungen, Nachzahlungen von ausstehenden Löhnen und Gehältern, Berechnungen der Abfertigung alt für jene, die vor 2003 bereits in Beschäftigung waren, sowie um Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen, erklärt Wieser.

Schwerarbeitspension sorgt für viele Anfragen

Ein zentrales Thema war zuletzt die neue Rechtslage zur Schwerarbeitspension. Grundsätzlich müssen Betroffene 45 Versicherungsjahre vorweisen und innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben. Darunter fallen vereinfacht gesagt alle Tätigkeiten, bei denen Frauen mindestens 1.400 Kalorien und Männer mindestens 2.000 Kalorien in der Arbeit verbrennen, so Vera Kmenta-Spalofsky, Arbeitsrechtsexpertin der AK Niederösterreich.

In der Praxis sei der Nachweis allerdings nicht immer einfach. Belastungen und Kalorienverbrauch zu berechnen sei sehr umfangreich und setze eine genaue Dokumentation voraus. Das sei ohne Erklärungen für viele Betroffene nur schwer zu bewältigen, erklärt Thomas Kaindl, Leiter im Bereich Regionale Aufgaben der AK Niederösterreich. Zuletzt konnte einer Reinigungskraft in einem Metallbetrieb im Bezirk Waidhofen an der Thaya bei einem Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten erfolgreich geholfen werden.

Zur Schwerarbeit zählen auch Arbeiten, bei denen man regelmäßig Hitze oder Kälte ausgesetzt ist, Schicht- und Wechseldienste sowie seit Kurzem auch Arbeiten in der Pflege mit erleichterten Zugangsvoraussetzungen. Diese hätten zuletzt für vermehrte Beratungen gesorgt.

AK fordert Lösung für Insolvenz-Entgeltfonds

Eine rasche Lösung fordert die Arbeiterkammer für den Insolvenz-Entgeltfonds (IEF). Aufgrund der vermehrten Insolvenzen in den vergangenen Jahren seien die Mittel des Fonds praktisch aufgebraucht. Der Beitrag der Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds sei in den letzten Jahren von 0,55 Prozent auf 0,1 Prozent reduziert worden, so Wieser.

Die Haftung des IEF von bisher sechs und drei Monatsentgelten zu beschränken, lehnt Wieser ab. Das würde tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell treffen, denen dann finanzielle Ansprüche vorenthalten würden. Es brauche nachhaltige Maßnahmen, um Stabilität und Sicherheit für Betroffene zu garantieren.

Quelle: https://noe.orf.at/stories/3368385/

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