Kinder-Anwalt gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer lehnt eine Senkung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre ab. Stattdessen verlangt er verpflichtende Beratungsangebote für Kinder und deren Eltern bei Straftaten von Minderjährigen, so der ORF.

Christian Netzer warnt davor, durch eine generelle Herabsetzung der Strafmündigkeit sehr viele Kinder strafrechtlich zu erfassen. Auch wenn die Forderung in Einzelfällen nachvollziehbar sei, gebe es zahlreiche 12- und 13-Jährige mit vergleichsweise geringfügigen Delikten. Bereits ein Streit auf dem Schulhof könne dann zur Straftat werden, erklärt der Kinder- und Jugendanwalt.

Als Beispiel nennt Netzer das sogenannte Pausenbrot: Wenn ein Kind einem anderen androhe, es zu schlagen, falls es sein Pausenbrot nicht herausgebe, könne die Übergabe bereits den Tatbestand des Raubes erfüllen.

Verpflichtende Beratung gefordert

Derzeit haben die Behörden bei Straftaten von Strafunmündigen rechtlich keine Handhabe. Die Kinder- und Jugendhilfe werde zwar eingebunden, doch die Zusammenarbeit mit den Eltern erfolge auf freiwilliger Basis. Netzer kritisiert dies und fordert eine verpflichtende Beratung für Kinder und Eltern, sobald Strafunmündige straffällig werden.

Man müsse sich ansehen, was im Hintergrund nicht funktioniere – etwa in der Familie, ob ein traumatisches Erlebnis vorliege oder eine psychiatrische Erkrankung bestehe, so Netzer. Eltern hafteten im Strafrecht zwar nicht für ihre Kinder, hätten aber andere Pflichten wie die Aufsichts- und Erziehungspflicht. Die Obsorge sei nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht.

Akten bei der Staatsanwaltschaft

Mehr als 300 Straftaten haben zwei 13-Jährige heuer bereits begangen. Auch wenn sie strafunmündig sind, landen alle Abschlussberichte der Polizei bei der Staatsanwaltschaft. Damit seien die Jugendlichen dort aktenkundig, erklärt Netzer.

Soziologe setzt auf Prävention

Der Soziologe Simon Burtscher-Mathis sprach sich ebenfalls für mehr Prävention aus. Es gebe keine empirischen Belege dafür, dass eine Herabsetzung der Strafmündigkeit im Strafvollzug positive Auswirkungen habe.

Bei sogenannten Intensivtätern sei davon auszugehen, dass in der frühen Kindheit unterschiedliche Formen von Verwahrlosung stattgefunden hätten – emotional, sozial, psychisch oder physisch, oft eine Überlagerung mehrerer Faktoren. Dies führe zu schweren Bindungsstörungen, die später auch kriminelles Verhalten auslösen könnten.

Programme zeigen Erfolge

In Vorarlberg gebe es Programme, die zeigen, wohin der Weg führen könne: Im Zusammenschluss von Polizei, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit und anderen Anbietern würden diese Kinder möglichst früh abgeholt und auf eine neue Spur gebracht. Das gelinge bei der Mehrzahl der Fälle – man rede über „eine Handvoll“ Intensivtäter, betont Burtscher-Mathis.

Das Problem bleibe auch bestehen, wenn die jugendlichen Täter 14 und damit strafmündig werden. Aus dem Strafvollzug wisse man, dass eine Verbesserung nur dann gewährleistet sei, wenn man die Jugendlichen mit intensiven Maßnahmen in ihrer Resozialisierung unterstütze.

Vorbild aus Deutschland

Burtscher-Mathis verweist auf ein Projekt aus Nordrhein-Westfalen. Dort gehen Polizei und Jugendamt gemeinsam zu den Eltern auffälliger Jugendlicher und versuchen im Verbund, die Kinder wieder auf eine gute Bahn zu bringen. Mit Erfolg: 50 Prozent der Jugendlichen steigen komplett aus der Kriminalitätsspirale aus, bei über 75 Prozent gelinge es zumindest, schwere Körperverletzungen zu unterbinden.

„Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist entscheidend“, so der Soziologe. Auch in Vorarlberg würden entsprechende Projekte versuchen, mit den Eltern zu arbeiten. Inwiefern das im Einzelfall gelinge, hänge natürlich auch von den Eltern ab.

Verwahrlosung in allen Familien möglich

Es gebe Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund, die zu Intensivtätern werden, weil Verwahrlosung in Familien mit und ohne Migrationshintergrund vorkomme. Erfahrungen von Migration, Entwurzelung und Flucht könnten schwere Traumatisierungen auslösen. „Aber es sind eben nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund betroffen“, betont Burtscher-Mathis.

Quelle: https://vorarlberg.orf.at/stories/3376461/

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