Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern mehr als Altersgrenzen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen den geplanten Schutz vor Risiken sozialer Medien, warnen aber davor, diesen auf Altersgrenzen und Zugangsbeschränkungen zu reduzieren. Kinder hätten auch ein Recht auf Teilhabe.
Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften unterstützen grundsätzlich den gesetzlichen Schutz von Minderjährigen vor Gefahren in sozialen Medien. Gleichzeitig betonen sie, dass digitaler Jugendschutz nicht allein durch Altersgrenzen und Zugangsbeschränkungen funktionieren könne. Kinderrechte gälten auch im digitalen Raum, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Minderjährige benötigten Schutz vor manipulativen Mechanismen auf Plattformen, Cybermobbing, Grooming und entwicklungsschädlichen Inhalten. Zugleich hätten sie aber ein Recht auf Information, Bildung, Beteiligung und gesellschaftliche Teilhabe. Ein einfaches Aussperren könne deshalb nur ein Teil der Lösung sein, wird einheitlich betont.
Funktionsbezogener Ansatz wird begrüßt
Der im Gesetzesentwurf vorgesehene funktionsbezogene Ansatz wird von den Kinder- und Jugendanwaltschaften positiv bewertet. Dieser knüpft Zugangsbeschränkungen an besonders risikobehaftete Plattformfunktionen. Ein generelles Nutzungsverbot für soziale Medien wäre aus kinderrechtlicher Sicht nicht zielführend.
Funktionen wie automatische Wiedergabe, Infinite Scroll, algorithmische Empfehlungssysteme oder manipulative Belohnungsmechanismen könnten Nutzungsdauer und Interaktionen gezielt erhöhen. Diese Risiken beträfen jedoch nicht nur Kinder unter 14 Jahren.
Kinderschutz ende nicht mit einer Altersgrenze, sind sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften einig. Die Risiken manipulativer Plattformmechanismen verschwänden nicht mit dem 14. Geburtstag. Deshalb brauche es neben Zugangsbeschränkungen auch wirksame Schutzmaßnahmen für ältere Jugendliche.
Plattformen sollen mehr Verantwortung tragen
Digitale Dienste müssten stärker nach den Prinzipien „Safety by Design“ und „Child Rights by Design“ gestaltet werden, fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften. Dazu gehörten insbesondere:
- altersgerechte Voreinstellungen
- die Deaktivierung suchtfördernder Funktionen bei Minderjährigen
- altersgerechte Empfehlungssysteme
- Einschränkungen unerwünschter Kontaktaufnahmen
- leicht zugängliche Melde-, Blockier- und Beschwerdemöglichkeiten
Man dürfe nicht nur darüber diskutieren, wie man Kinder von problematischen Plattformen fernhalte. Man müsse auch dafür sorgen, dass Plattformen selbst sicherer und kinderrechtskonform gestaltet würden, heißt es.
Der gesetzliche Schutz dürfe sich nicht nur auf Video-Sharing-Plattformen beschränken. Auch Messenger, Gaming-Angebote, Community-Plattformen und KI-Anwendungen bergen Risiken wie Grooming, Cybermobbing, Radikalisierung, unerwünschte Kontaktaufnahme oder problematische KI-Interaktionen.
Medienbildung als zentraler Baustein
Ein zentraler Baustein des digitalen Kinder- und Jugendschutzes sei die frühzeitige und verbindliche Medienbildung, betonen die Kinder- und Jugendanwaltschaften. Minderjährige müssten lernen, wie Algorithmen und manipulative Designs funktionieren, wie sie sich gegen digitale Grenzverletzungen schützen und welche Verantwortung sie im digitalen Raum tragen. Dies gewinne auch deshalb an Bedeutung, weil mit 14 Jahren die Strafmündigkeit beginne.
Wenn junge Menschen ab 14 Jahren mehr Eigenverantwortung trügen, müsse man sie vorher auch entsprechend befähigen. Medienbildung dürfe nicht erst beginnen, wenn Probleme bereits entstanden seien, wird betont.
Auch Eltern und Erziehungsberechtigte benötigten entsprechende Unterstützung, damit sie Kinder und Jugendliche kompetent begleiten können. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass digitale Bildung unabhängig von sozialer Herkunft und Wohnort zugänglich ist.
Altersverifikation muss datensparsam sein
Die geplante Altersverifikation könne ein sinnvolles Instrument des Jugendschutzes sein, müsse aber datensparsam, sicher und transparent ausgestaltet werden. Der Schutz von Kindern dürfe nicht auf Kosten der Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer gehen, warnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften.
Zudem müssten praktische Umgehungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Systeme so gestaltet werden, dass auch Personen ohne geeignete Identitätsdokumente nicht benachteiligt werden.
Vollzug braucht ausreichende Ressourcen
Die zuständigen Behörden müssten für die zusätzlichen Aufgaben ausreichend ausgestattet werden. Gerade gegenüber international tätigen Plattformanbietern brauche es ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen sowie eine starke europäische Zusammenarbeit.
Ein gutes Gesetz sei nur so wirksam wie sein Vollzug. Verstöße müssten rasch geprüft und konsequent verfolgt werden können, heißt es. Langfristig sei eine möglichst einheitliche europäische Regelung sinnvoll, um unterschiedliche Schutzstandards und nationale Insellösungen zu vermeiden.
Beteiligung junger Menschen gefordert
Besonders wichtig ist für die Kinder- und Jugendanwaltschaften die Beteiligung junger Menschen. Ihre Perspektiven müssten bereits bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes und insbesondere bei der geplanten Evaluierung berücksichtigt werden.
Wer Maßnahmen für Kinder und Jugendliche beschließe, sollte nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Junge Menschen seien Expertinnen und Experten ihrer eigenen digitalen Lebenswelt. Ihre Erfahrungen müssten gehört werden, wird betont.
Ganzheitlicher Ansatz notwendig
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich für einen ganzheitlichen digitalen Kinder- und Jugendschutz aus. Zugangsbeschränkungen könnten dabei ein Baustein sein. Sie müssten jedoch mit Medienbildung, Prävention, stärkerer Plattformverantwortung, Datenschutz, wirksamen Beschwerde- und Meldesystemen, ausreichenden Ressourcen für den Vollzug und echter Beteiligung junger Menschen verbunden werden.
Das Ziel müsse es sein, dass Kinder und Jugendliche sicher und selbstbestimmt in einer digitalen Gesellschaft aufwachsen können. Man dürfe sie weder mit den Risiken alleine lassen noch aus ihrer digitalen Lebenswelt ausschließen. Es brauche beides: wirksamen Schutz und echte Teilhabe, heißt es abschließend. Kinderrechte gälten online wie offline.
Quelle: OTS
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