Kinderbetreuung ab 1. Lebensjahr möglich

Mathias FischerMathias Fischer
© Pavel Danilyuk / Pexels (Symbolbild)

Eine Gemeinde erweitert ab Februar 2027 ihr Betreuungsangebot für Kleinkinder. Bereits Einjährige können dann in Tagesbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden.

Ab Februar 2027 wird das Kinderbetreuungsangebot in einer Gemeinde ausgeweitet. Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr können dann in Tagesbetreuungseinrichtungen betreut werden. Für den Kindergarten gilt künftig das vollendete 2. Lebensjahr als Aufnahmealter.

Die Gemeinde will mit der Ausweitung des Angebots Familien zusätzlich unterstützen. Die Maßnahme zielt auf eine bedarfsgerechte Betreuung der jüngsten Gemeindebürger ab.

Quelle: https://www.mautern-donau.at/Erweiterung_des_Kinderbetreuungsangebots_ab_Februar_2027

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