Kindergarten-Spenden ab neuem Jahr steuerlich absetzbar

Ab dem kommenden Kindergartenjahr können Zuwendungen an Kindergärten steuerlich geltend gemacht werden. Die Spenden werden automatisch ans Finanzamt übermittelt und beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt.
Wer einen Kindergarten finanziell unterstützen möchte, kann diese Zuwendungen künftig von der Steuer absetzen. Die Regelung tritt mit Beginn des neuen Kindergartenjahres in Kraft.
Für Sachspenden muss ein Rechnungsbeleg vorgelegt werden. Nach Angabe von Name und Geburtsdatum erfolgt die Übermittlung der Spende automatisch an das Finanzamt. Die Berücksichtigung findet dann im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs statt.
Die Zuwendungen können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden: Projekte, Anschaffungen, Spiel- und Lernmaterialien oder spezielle Aktivitäten für die Kindergartenkinder können damit finanziert werden.
Detaillierte Auskünfte zur steuerlichen Absetzbarkeit und zur Abwicklung der Spenden gibt es bei der Gemeinde oder direkt beim jeweiligen Kindergarten.
Quelle: https://www.eltendorf.at/steuerlich-absetzbar-spenden-an-den-kindergarten
Worüber spricht Eltendorf?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.