Kirchenweg I ab 27. Oktober vier Tage gesperrt

Von Dienstag bis Freitag ist der Kirchenweg I nicht befahrbar. Anrainer können die Straße weiterhin erreichen, für alle anderen gilt eine Umleitung.
Der Kirchenweg I wird von 27. Oktober 07.00 Uhr, bis 30. Oktober 2026, 17.00 Uhr, für den Verkehr gesperrt.
Anrainer können die Straße während der Sperre weiterhin anfahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wurde eine Umleitung über den Raiffeisenweg eingerichtet.
Quelle: https://bad-blumau.gv.at/sites/aktuelles?posts=6adafb440f922cc913cb216a
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