Klagenfurt automatisiert Grundverkehrsprüfung digital

Die Landeshauptstadt hat die grundverkehrsbehördliche Prüfung beim Erwerb von Immobilien digitalisiert. Rund 2.000 Fälle pro Jahr werden nun teilautomatisiert bearbeitet – das beschleunigt die Abwicklung von Kaufverträgen erheblich.
Die Stadtverwaltung Klagenfurt hat einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung gesetzt. In der Abteilung Baurecht und Gewerberecht läuft die grundverkehrsbehördliche Prüfung seit Oktober 2026 teilautomatisiert ab. Betroffen sind Grundstücks-, Liegenschaften- und Wohnungskäufe, die eine solche Prüfung erfordern.
Jährlich bearbeitet die Stadt etwa 2.000 Fälle dieser Art. In den meisten davon wird eine Negativbestätigung ausgestellt – sie besagt, dass keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung nötig ist. Ohne diese Bestätigung kann ein Kaufvertrag nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Genau dieser Vorgang wurde nun digitalisiert.
Anbindung an Geoinformationssystem
Die Abteilung Baurecht und Gewerberecht arbeitet bereits seit Jahren mit E-Formularen. Nun wurde der Grundverkehrsprozess in Zusammenarbeit mit der Abteilung Vermessung und Geoinformation sowie der Stabstelle Informationstechnologie umgesetzt. Durch die Anbindung an das Geographische Informationssystem und den Digitalen Zwilling der Stadt konnte der Prozess teilautomatisiert werden. Laut Stadtverwaltung zählt das System zu den modernsten in der österreichischen Baubehörden-Verwaltung.
Negativbestätigungen können dadurch schneller und effizienter ausgestellt werden, was sich direkt auf die Abwicklung von Grundstücksverkäufen auswirkt.
Positive Reaktionen aus Kanzleien
„Dieser Digitalisierungsschritt betrifft nicht nur die interne Verwaltung, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der Verfahren aus“, erklärt Mag. Karin Zarikian, Leiterin der Abteilung Baurecht und Gewerberecht.
Besonders Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien profitieren von der Neuerung. Die Notariatskammer Kärnten begrüßt die Beschleunigung ausdrücklich: „Dadurch kann die weitere Durchführung von Kauf- und Schenkungsverträgen im Grundbuch, die von der Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Bestätigung abhängt, zügig nach Abschluss des Rechtsgeschäftes erfolgen. Dies ist jedenfalls von großem Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger!“
Auch die Rechtsanwaltskammer Kärnten zeigt sich erfreut: „Wir freuen uns über jede Maßnahme, die es den Rechtsanwälten als Vertragserrichtern und Parteienvertreten erleichtert, Anträge bei den Behörden einzubringen. Wenn durch die Teilautomatisierung noch die raschere Erledigung verbunden ist, dann ist es ein doppelter Effekt, den man für die rechtsuchende Bevölkerung nur begrüßen kann.“
Magistratsdirektorin Mag. Isabella Jandl betont: „Moderne Verwaltung bedeutet, digitale Innovation direkt spürbarmachen, von benutzerfreundlichen Online-Formularen bis hin zu zukunftsweisenden KI-Systemen. Mit dem gezielten Digitalisierungsausbau schaffen wir ein rund um die Uhr erreichbares Bürgerservice und optimieren die internen Strukturen im Rathaus.“
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