Klimaanlagen: Versicherungsschutz oft nicht automatisch

Die Zahl der Haushalte mit Klimaanlage hat sich in Österreich binnen vier Jahren nahezu verdoppelt. Ob das Gerät im Schadensfall versichert ist, hängt von Bauart und Schadensursache ab. Experten raten zur Meldung an die Versicherung.
415.000 österreichische Haushalte verfügten im Jahr 2024 über eine Klimaanlage – das ist rund jeder zehnte Haushalt. Zum Vergleich: 2020 waren es erst 210.000, wie Daten der Statistik Austria belegen. Die Tendenz zeigt weiter nach oben.
Wer sich eine Klimaanlage anschafft, sollte neben Kühlleistung, Energieverbrauch und fachgerechter Montage auch den Versicherungsschutz prüfen. „Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden“, sagt Peter Humer, Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA. So könne geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreiche und welcher Schutz für das neue Gerät bestehe.
Split-Anlagen gelten als Gebäudebestandteil
Split-Klimaanlagen bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät und sind fest mit dem Gebäude verbunden. Sie werden daher grundsätzlich als Gebäudebestandteil eingestuft. In der Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden – etwa Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.
Nicht alle Schäden entstehen jedoch durch klassische versicherte Ereignisse. Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. Zusätzliche Risiken entstehen über das ablaufende Kondenswasser.
Mobile Geräte zählen zum Wohnungsinhalt
Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt. Sie sind damit im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.
UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen zu klären. Nach der Montage sei es wichtig, die Versicherung zu informieren. Denn eine Klimaanlage stelle eine wertsteigernde Anschaffung dar. Ein kurzer Check helfe festzustellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und welcher Versicherungsschutz für die Anlage besteht.
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