Klimabonus darf nicht von Grundversorgung abgezogen werden

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat entschieden, dass Klima- und Antiteuerungsbonus nicht als Einkommen gelten. Eine Rückforderung des Landes von Grundversorgungsleistungen wurde daher teilweise abgewiesen.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat einer Rückforderung von Grundversorgungsleistungen teilweise widersprochen. Das Land hatte von einem aus der Ukraine Vertriebenen 6.563 Euro zurückverlangt, weil dieser zusätzlich zur Grundversorgung einen Klimabonus und andere Zahlungen erhalten hatte.
Der Mann hatte ab 2022 in Niederösterreich Grundversorgung bezogen. Später wurde festgestellt, dass er zusätzlich eine ukrainische Pension, Pflegegeld sowie Klimabonus- und Antiteuerungszahlungen erhalten hatte, ohne diese zu melden. Die niederösterreichische Landesregierung forderte daraufhin mit Bescheid vom 19. Dezember 2025 einen Kostenersatz.
Klimabonus gilt nicht als Einkommen
Das Gericht stellte in seinem Erkenntnis fest, dass Klima- und Antiteuerungsbonus nach dem Klimabonusgesetz ausdrücklich kein eigenes Einkommen darstellen. Diese Leistungen dürfen daher bei der Grundversorgung nicht angerechnet werden. Die entsprechenden Zahlungen in Höhe von 930 Euro müssen von der Rückforderung abgezogen werden.
Eine Restforderung von 5.633 Euro bleibt jedoch bestehen. Dieser Betrag entspricht den erhaltenen Pensionszahlungen von Jänner 2023 bis September 2025. Auch das Pflegegeld gilt laut dem Erkenntnis vom 28. September nicht als anrechenbares Einkommen. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig. Das Erkenntnis ist unter der Geschäftszahl LVwG-AV-223/001-2026 im RIS abrufbar.
Kritik von FPÖ-Landesrat
FPÖ-Landesrat Martin Antauer äußerte sich kritisch zur generellen Vorgehensweise. „Die Entscheidung des niederösterreichischen Landesverwaltungsgerichts ist zu akzeptieren“, hielt er in einer Aussendung fest. Dennoch könne er nicht nachvollziehen, dass Menschen, die vom Steuerzahler finanziert würden, zusätzlich mit „Geldzuckerl vom Bund verwöhnt werden sollen“.
Der Bund müsse sicherstellen, dass Asylwerber und Ukrainer solche Zahlungen künftig nicht zusätzlich erhalten. Dies sei „eine Verhöhnung für all die fleißigen Menschen, die jeden Morgen aufstehen und einer Arbeit nachgehen“, so der FPÖ-Politiker.
Quelle: APA
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