Klimagesetz: Österreich muss „laufen lernen“

Der Entwurf für das neue Klimagesetz liegt vor. Laut Experten des Wegener Centers der Uni Graz bietet er Chancen für die Wirtschaft. Doch Klimaforscher Karl Steininger warnt: Die nötigen Emissionsreduktionen hat das Land bisher kaum je erreicht.
Das Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Uni Graz sieht im nun begutachteten Klimagesetz-Entwurf Potenzial für den Wirtschaftsstandort. Durch die geplante deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen werde auch die wirtschaftliche Anfälligkeit Österreichs verringert. Klimaforscher Karl Steininger betont jedoch, dass Österreich die erforderlichen jährlichen Reduktionen bisher nur selten geschafft habe.
Um das EU-Ziel für 2030 zu erreichen, müssen die Emissionen in den vom Klimagesetz erfassten Bereichen – Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft sowie Abfall – ab 2027 um 2,75 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr sinken. Nach 2030 steigt dieser Wert auf mindestens 2,9 Millionen Tonnen jährlich. Der auch im Climate Change Centre Austria (CCCA) tätige Wissenschafter verweist darauf, dass Österreich eine derart hohe Emissionseinsparung im Jahresvergleich bisher nur ein einziges Mal erreicht hat: 2020, bedingt durch Pandemie und Lockdowns.
Reduktionen oft durch Krisen und milde Winter
Auch in anderen Jahren mit nennenswerten Rückgängen waren häufig externe Ereignisse ausschlaggebend, die wenig mit heimischen Klimaschutzmaßnahmen zu tun hatten. Die Reduktion von rund 2,6 Millionen Tonnen zwischen 2022 und 2023 ging neben einem Klimamaßnahmenpaket vor allem auf die Energiepreiskrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und einen milden Winter zurück. Auch sonst standen hinter Emissionsrückgängen oft warme Winter oder schwache Konjunktur, erklärt Steininger.
Um die Pläne zu erfüllen, müsse der Klimaschutz durch Emissionsreduktion nun „laufen lernen“. Der aktuelle Entwurf kläre zwar manche Zuständigkeiten, lasse aber auch Fragen offen – etwa wer für notwendige Zahlungen aufkommt, wenn die Reduktion hinter den Zielen zurückbleibt.
Mechanismen bei Zielverfehlung
Werden Klimaziele verfehlt, muss dem Gesetzesentwurf zufolge gegengesteuert werden. Die erste Überprüfung durch das Umweltbundesamt erfolgt im letzten Quartal 2027. Eingesetzt werden eine fachliche sowie eine politische Steuerungsgruppe. Beratend steht ein wissenschaftlicher Klimabeirat zur Seite. Sollte ein Überschreiten der EU-Klimaziele zu erwarten sein, wird die fachliche Gruppe aktiv und muss der Regierung binnen drei Monaten einen Vorschlag zur Anpassung des Klimafahrplans vorlegen.
Dass das Gesetz einen unabhängigen wissenschaftlichen Klimabeirat vorsieht, sei „ein wichtiger Schritt“, erklärt Politikwissenschafterin Alina Brad von der Universität Wien in ihrer Funktion als CCCA-Schriftführerin. Damit er wirksam arbeiten könne, sollte er aber auch aus eigener Initiative Stellung nehmen können, etwa wenn absehbar wird, dass die Emissionsziele verfehlt werden.
Unklare Standortklausel
Ein großes Fragezeichen setzt Steininger bei der „extrem offen ausgestalteten“ sogenannten Standortklausel. Diese sieht die Anpassung des Planes vor, wenn es gravierende volkswirtschaftliche Verwerfungen gibt. Wann diese ausgelöst werden kann, ist allerdings nicht genau im Gesetzestext aufgeschlüsselt. Der Vorschlag der Wissenschaft sei hier gewesen, mehr Sicherheit für die Unternehmen zu geben, durch indikatorbasierte Auslösung und eine geklärte Rückkehr zum Emissionspfad.
Insgesamt werde nun aber „erstmals die Verantwortlichkeit zur Erreichung der Klimaneutralität und der Zwischenschritte dafür festgelegt“, so Steininger. Es bleibe jedoch die große Herausforderung, das Gesetz mit Leben zu erfüllen, „konkrete Maßnahmen politisch zu vereinbaren und in ausreichender Stärke umzusetzen“.
Wirtschaftliche Vorteile durch Klimaschutz
Letztlich sei auch für den Wirtschaftsstandort zu hoffen, dass die Ziele des Klimagesetzes umgesetzt werden, so der Wissenschafter. Er verweist auf große Teile der österreichischen Wirtschaft, die von konsequenter Klimapolitik profitieren würden. Begibt sich Österreich auf den Emissionsreduktionspfad dieses Klimagesetzes, senkt es zugleich wesentlich seine nach wie vor hohe wirtschaftliche Verletzbarkeit vieler Unternehmen und Haushalte gegenüber fossilen Energiepreissprüngen. Dann wären auch keine Debatten über Strom- oder Spritpreisbremse mehr nötig und das Budget würde dadurch nicht belastet. Allerdings dürfte noch „viel Überzeugungsarbeit im Land erforderlich sein, damit dieses Ziel ein gemeinsames im Land wird“.
Quelle: APA
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