Kohlenmonoxid: So schützen Sie sich vor der unsichtbaren Gefahr

Mathias FischerMathias Fischer
Kohlenmonoxid: Unsichtbare Gefahr, Zivilschutztipp mit CO-Melder und Warnsymbol
© gaweinstal.at

Mit Beginn der Heizsaison im Oktober steigt die Gefahr durch Kohlenmonoxid. Das giftige Gas entsteht bei unvollständiger Verbrennung von Gas, Holz oder Öl und ist weder sichtbar noch riechbar. Der Zivilschutz gibt Tipps zum Schutz vor Vergiftungen.

Mit dem Start der Heizsaison warnt der Zivilschutz vor den Gefahren durch Kohlenmonoxid (CO). Das Gas kann bei nicht vollständiger Verbrennung von Gas, Holz oder Öl freigesetzt werden und ist für Menschen nicht wahrnehmbar – es hat weder Farbe noch Geruch.

Regelmäßige Wartung ist entscheidend

Gasthermen, Öfen und Kamine sollten in regelmäßigen Abständen von Fachleuten kontrolliert und gewartet werden. Wenn Geräte defekt sind oder Abgaswege verstopft werden, kann Kohlenmonoxid in die Wohnräume eindringen. Die vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervalle müssen eingehalten werden.

Ausreichend Frischluft sicherstellen

Lüftungsöffnungen dürfen auf keinen Fall zugedeckt werden. Geräte, die auf Raumluft angewiesen sind, benötigen genügend Verbrennungsluft. Wer neue Fenster einbauen lässt oder Dunstabzugshauben sowie Klimageräte installiert, sollte dies vorab mit einem Fachbetrieb oder dem Rauchfangkehrer besprechen.

CO-Warnmelder als zusätzlicher Schutz

Ein CO-Warnmelder schlägt Alarm, sobald gefährliche Konzentrationen von Kohlenmonoxid in der Luft gemessen werden. Das Gerät ist eine ergänzende Sicherheitsmaßnahme, kann aber die fachgerechte Wartung nicht ersetzen. Die Angaben des Herstellers zu Montage, Funktionstest und Austausch sind zu beachten.

Herkömmliche Rauchmelder sind nicht in der Lage, Kohlenmonoxid zu detektieren. Für den Schutz vor CO ist ein eigener CO-Warnmelder erforderlich. Die beiden Meldertypen erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Gefährliche Heizmethoden vermeiden

Holzkohlegrills und Stromaggregate dürfen unter keinen Umständen in geschlossenen Räumen verwendet werden – auch nicht bei geöffnetem Fenster. Ein Gasherd ist nicht zum Heizen geeignet. Heizgeräte sollten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck und gemäß Bedienungsanleitung eingesetzt werden.

Symptome und richtiges Verhalten im Notfall

Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit können Anzeichen einer CO-Vergiftung sein. Besonders alarmierend ist es, wenn mehrere Personen im selben Raum gleichzeitig diese Symptome zeigen. In diesem Fall sollte nicht abgewartet werden.

Bei einem Alarm oder Verdacht auf Kohlenmonoxid müssen alle Anwesenden sofort das Gebäude verlassen. Von draußen ist die Feuerwehr unter 122 zu verständigen, bei gesundheitlichen Beschwerden die Rettung unter 144. Das Gebäude darf erst nach Freigabe durch die Einsatzkräfte wieder betreten werden. Bei Rettungsversuchen ist darauf zu achten, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Quelle: https://www.gaweinstal.at/Zivilschutztipp_Kohlenmonoxid_-_Unsichtbare_Gefahr

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