Kopftuchverbot an Salzburgs Schulen tritt in Kraft

Pia ProdingerPia Prodinger
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Ab Montag gilt an Salzburgs Schulen das Kopftuchverbot für unmündige Mädchen. Die zuständige Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) kündigt vorerst kein hartes Vorgehen bei Verstößen an, so der ORF.

Das vom Nationalrat mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Neos beschlossene Kopftuchverbot für unmündige Mädchen wird ab Montag auch an den Schulen in Salzburg umgesetzt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich übt Kritik an der Regelung und sieht darin eine religiöse Diskriminierung. Sie plant, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Im Osten Österreichs, wo das Schuljahr bereits eine Woche läuft, habe es laut Lehrergewerkschaft keine größeren Schwierigkeiten mit der Umsetzung gegeben.

Zunächst Gespräche statt Sanktionen

Die für Bildung zuständige Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) stellt klar, dass es vorerst kein hartes Durchgreifen bei Verstößen geben werde. Sollten Schülerinnen das Kopftuch nicht ablegen, werde man zunächst das Gespräch suchen. Die Betroffenheit im Bundesland sei ohnehin gering – es handle sich um rund 35 Mädchen in Salzburg.

Anton Polivka, Vertreter der Lehrergewerkschaft an den Salzburger Pflichtschulen, teilt diese Einschätzung. Es sei kein Riesenthema, man werde versuchen, das Gesetz ohne große Aufreger umzusetzen, also etwa nicht vor der Klasse. Aus Sicht des Lehrpersonals wäre ein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen, etwa von Baseballkappen, allerdings die bessere Lösung gewesen.

Chancenbonus für 20 Schulen

Der Bund stellt Mittel für sogenannte Brennpunktschulen bereit. In Salzburg profitieren davon 20 Volks- und Mittelschulen – die meisten in der Landeshauptstadt, zwei in Hallein (Tennengau) und eine in Bischofshofen (Pongau).

Polivka bewertet diese Maßnahme positiv. Er finde die Herangehensweise sehr gut, dass die Schulen selbst über diese Gelder entscheiden können: ob eher Therapeuten, eine Theaterakademie, ein Sozialarbeiter oder einfach nur mehr Lehrkräfte notwendig seien.

Verpflichtende Begleitung bei Suspendierung

Suspendierte Schülerinnen und Schüler müssen im neuen Schuljahr verpflichtend begleitet werden. Für jedes suspendierte Kind wird ein verbindlicher Förderplan erstellt, auch die Mitwirkung der Eltern ist vorgesehen. Verweigern sie die Mitarbeit, drohen ihnen Geldstrafen von bis zu 800 Euro.

Bei den Deutschförderklassen gibt es ebenfalls eine Änderung. Diese waren bisher ab acht außerordentlichen Schülern verpflichtend. Schulen erhalten nun mehr Autonomie und können selbst entscheiden, ob sie das bisherige System aus separaten Förderklassen und -kursen weiterführen oder eigene, flexible Modelle innerhalb des regulären Klassenverbands umsetzen wollen.

An AHS-Schulen wird heuer zum ersten Mal das Fach „Medien und Demokratie“ angeboten.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3371017/

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