Korruptionsprozess gegen Wolf und Schelling beginnt

Der Prozess um eine mutmaßlich korruptive Vereinbarung zwischen dem Industriellen Siegfried Wolf und einer Finanzbeamtin hat begonnen. Auch Ex-Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) muss sich vor Gericht verantworten, so der ORF.
Bis zum 17. Dezember sind insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beschuldigt Siegfried Wolf und eine mitangeklagte Finanzbeamtin, eine korruptive Abmachung getroffen zu haben.
Der Vorwurf lautet: Wolf habe im Sommer 2018 einer Leiterin eines niederösterreichischen Finanzamts zugesagt, sich im Finanzministerium dafür zu verwenden, dass sie zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling ernannt werde. Als Gegenleistung habe Wolf von der Beamtin verlangt, ihm eine Steuernachsicht von 630.000 Euro zu gewähren. Die Summe betraf Nachzahlungen aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Bescheid ohne Einbindung der Fachabteilung
Die mittlerweile 65-jährige Finanzbeamtin muss sich wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit verantworten. Laut Anklage erließ sie einen steuerschonenden Bescheid, obwohl die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren und die zuständige Fachabteilung des Finanzministeriums nicht eingebunden wurde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Wie die Anklage im Detail darlegt, setzte sich der gut vernetzte Unternehmer beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, für die Beamtin ein. Später soll er sich auch an Finanzminister Hans-Jörg Schelling gewandt haben, der von September 2014 bis Dezember 2017 im Amt war.
Wolf bestreitet Vorwürfe
Wolf weist die Anschuldigungen zurück. Im Ermittlungsverfahren machte er geltend, es sei kein Vermögensschaden entstanden. Bei den 630.000 Euro handle es sich um keine rechtmäßige Abgabenschuld. Derzeit will sich der Industrielle öffentlich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Neben Wolf steht mit Hans-Jörg Schelling nach Ex-Familienministerin Sophie Karmasin, die 2024 rechtskräftig wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ein weiteres ehemaliges ÖVP-Regierungsmitglied der Ära Faymann II bzw. Kern vor einem Schöffensenat.
Vorwürfe gegen Schelling
Die WKStA wirft Schelling vor, Thomas Schmid mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert zu haben, sich für Wolf in dessen Steuerangelegenheit einzusetzen. Die Anklagebehörde verweist auf ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Schelling und Wolf.
Schellings Rechtsvertreterin Caroline Kindl betont im Vorfeld, ihr Mandant sei in allfällige korruptive Absprachen nicht eingebunden gewesen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Schellings Verhalten und den Korruptionsvorwürfen. Falls sich Schelling nach seiner Ministerzeit in einem Telefonat zugunsten Wolfs für eine Steuernachsicht eingesetzt habe – was nicht bewiesen sei –, habe er damit „nicht unrechtmäßig gehandelt oder es auch nur versucht“, argumentiert Kindl.
Schelling habe Wolf gekannt, „doch jemanden zu kennen, beweist nicht, dass man wissentlich etwas Rechtswidriges unterstützt“, so Kindl. Die Verteidigung sei überzeugt, dass keine Beweise vorliegen, die den Vorwurf gegen Schelling tragen.
WKStA sieht unsachliche Einflussnahme
Schelling musste nach der Ibiza-Affäre in der folgenden ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Hartwig Löger Platz machen. Laut WKStA soll er sich nicht zuletzt wegen seines beruflichen Fortkommens für Wolfs Steueranliegen stark gemacht und unsachliche Einflussnahmen vorgenommen haben. Die WKStA verweist darauf, der in Russland gut vernetzte Wolf habe Schelling einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die Errichtung der Nord-Stream 2-Gaspipeline verschafft.
Die WKStA stützt ihre Anklage vor allem auf die Angaben Thomas Schmids, der sich darin auch selbst belastet hat. Die Justiz hat Schmid 2024 Kronzeugenstatus zuerkannt. Darüber hinaus belasten sichergestellte Chats Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin. Schmid ist für den 30. November als Zeuge geladen.
Pilnaceks fragwürdige Rolle
Eine fragwürdige Rolle in dieser Causa spielte der mittlerweile verstorbene, einst mächtigste Beamte im Justizministerium, Christian Pilnacek. Eine im Auftrag der WKStA vorgenommene datenforensische Auswertung von nach dessen Ableben sichergestellten elektronischen Datenträgern zeigte, dass sich der langjährige Sektionschef nach seiner im Jahr 2021 erfolgten Suspendierung im Ermittlungsverfahren gegen Wolf einbrachte – zugunsten des Beschuldigten.
Pilnacek äußerte etwa seine Einschätzung zu einem Einspruch gegen die Anordnung, mit der Wolfs E-Mail-Accounts sichergestellt wurden. Er brachte sogar die damalige Rechtsschutzbeauftragte der Justiz ins Spiel, die eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen diese Zwangsmaßnahme ventilieren sollte. Auch über einen Einspruch wegen Rechtsverletzung dachte Pilnacek mehrfach nach.
Im März 2022 ersuchte Pilnacek die Wolf-Verteidigung aktiv um Unterlagen aus dem Ermittlungsakt. Als er Aktenteile mit einer Zeugenbefragung bekam, bemerkte er über die WKStA süffisant: „Schönes Beispiel für eigentlich unzulässige Fragestellung.“
Beratung bis September 2023
Jedenfalls bis Mitte September 2023 agierte Pilnacek als justizieller Spitzenbeamter beratend für Wolf, ergibt sich aus dem WKStA-Bericht. Als Pilnacek im März 2023 von im Justizministerium eingelangten Vorhabensberichten erfuhr, was eine Anklageerhebung gegen Wolf nahelegte, empörte er sich in einer Mail an dessen Verteidigung.
Im weiteren Verlauf des Jahres erhielt Pilnacek dann immer wieder Aktenteile und gab den Rechtsvertretern Wolfs Tipps hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Am 21. September 2023 – einen Monat vor seinem Ableben – konstatierte er in einer Mail, die Aktenführung der WKStA sei „ein Irrgarten“.
Urteile frühestens vor Weihnachten
Mit den Urteilen in der Verhandlung gegen Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin ist frühestens kurz vor Weihnachten zu rechnen. Dem Unternehmer droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung nach dem strafsatzbestimmenden § 302 Absatz 2 StGB eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Derselbe Strafrahmen gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin.
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