Krankenpflegerin in Klagenfurt freigesprochen

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Eine 24-jährige diplomierte Krankenpflegerin wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, für den Tod einer 85-Jährigen verantwortlich zu sein.

Das Landesgericht Klagenfurt hat eine 24-jährige diplomierte Krankenpflegerin am Mittwoch vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau zur Last gelegt, den Tod einer 85 Jahre alten Patientin verursacht zu haben.

Die Seniorin war im November 2025 verstorben, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments eingenommen hatte. Als Todesursache wurden ein tödliches Herz-Kreislaufversagen sowie eine Sepsis festgestellt.

Widersprüchliche Beweislage

Das Beweisverfahren ergab zahlreiche Widersprüche. Richterin Sabine Götz stützte ihren Freispruch auf die unklare Beweislage. Zeugenaussagen, dokumentierte Besuche des mobilen Pflegedienstes und Bilder der Medikamentendispenser widersprachen einander derart, dass die Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Staatsanwältin Daniela Zupanc gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

Die Angeklagte hatte bestritten, das einmal wöchentlich verordnete Ebetrexat versehentlich täglich in den Dispenser gegeben zu haben. Kolleginnen und Kollegen beschrieben sie als äußerst gewissenhaft. Der Dispenser wird alle zwei Wochen von einer Krankenpflegerin befüllt.

Ungeklärte Abläufe bei Medikamentengabe

Die Patientin hatte wenige Wochen vor ihrem Tod ihre Medikation selbstständig geändert und reduziert. Ihr Hausarzt ordnete daraufhin eine Erhöhung der Dosis an. Er gab an, kurz vor dem Tod der Frau Tabletten aus der Schachtel entnommen zu haben.

Die Patientin hatte dem Hausarzt von einem nicht dokumentierten Besuch einer Krankenpflegerin berichtet, die den Medikamentendispenser befüllt haben soll. Die Dokumentation über die Besuche einer Kollegin der Angeklagten war nicht vollständig und stimmte nicht mit deren Aussagen überein.

„Wir wissen nicht, wer wann was dispensiert hat“, fasste die Verteidigerin zusammen. Richterin Götz erklärte, es gebe zwar Indizien dafür, dass die Angeklagte die Medikamente versehentlich falsch in die Schachtel gegeben haben könnte. Dies reiche jedoch nicht für einen Schuldspruch aus.

Quelle: APA

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