Kreuzstetten erinnert an Leinenpflicht und Hundekot-Regeln

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Marktgemeinde Kreuzstetten appelliert an Hundebesitzer, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Beschwerden über freilaufende Hunde und nicht entfernten Kot häufen sich.

Die Marktgemeinde Kreuzstetten hat Hundehalter dazu aufgerufen, die Vorschriften des NÖ Hundehaltegesetzes einzuhalten. In den vergangenen Monaten seien die Beschwerden über Verstöße deutlich gestiegen, heißt es in einer Aussendung der Gemeinde. Besonders die Maulkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Orten werde nicht immer beachtet.

Privatgrund und Jagdrecht beachten

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Felder, Wälder und Weingärten in Kreuzstetten Privatgrund sind. Hunde, die durch frisch bestellte Felder laufen, würden Schaden an den Nutzpflanzen verursachen.

Außerhalb des Ortsgebietes gilt zudem das Jagdrecht. Jäger sind gesetzlich berechtigt, einen wildernden oder streunenden Hund zu töten, wenn dieser sich erkennbar außerhalb der Kontrolle seines Halters befindet. Als wildernd gilt ein Hund, wenn er Wildtieren nachhetzt oder diese reißt. Wer bewusst zulässt, dass sein Hund andere Tiere hetzt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Hundekot gefährdet Nutztiere

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Exkremente ihrer Tiere an öffentlichen Orten unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Gemeinde betont, dass Hundekot weder im noch außerhalb des Ortsgebietes auf Wiesen und Felder gehöre.

Beim Mähen werde der Kot durch Maschinen verteilt und gelange ins Futter. Für Nutztiere könne die Aufnahme von Keimen im verunreinigten Futter schwere gesundheitliche Folgen haben. Der Kot verringere die Futterqualität und bedeute für Landwirte erheblichen Mehraufwand.

Lärmbelästigung und Meldepflicht

Tiere müssen so gehalten werden, dass Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden. Anhaltendes Gejaule oder ständiges Bellen störe besonders während der Nachtstunden die Nachtruhe. Gelegentliches Bellen gehöre hingegen zum natürlichen Verhalten eines Hundes und stelle keine unzumutbare Lärmbelästigung dar.

Die Gemeinde erinnert außerdem daran, dass die Haltung eines Hundes unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden ist. Im Sinne einer intakten Dorfgemeinschaft bittet die Marktgemeinde um ein verständnisvolles Miteinander und frühzeitige persönliche Gespräche bei Problemen.

Quelle: https://www.kreuzstetten.gv.at/Verantwortungsvoll_Gassi_gehen_in_Kreuzstetten

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