Krieglach setzt auf Amtssignatur für Dokumente

Die Marktgemeinde Krieglach bringt auf ihren behördlichen Erledigungen eine elektronische Amtssignatur an. Damit können Herkunft und Echtheit der Dokumente überprüft werden.
Die Marktgemeinde Krieglach nutzt für ihre amtlichen Schriftstücke eine Amtssignatur. Diese ermöglicht eine durchgängige elektronische Verfahrensabwicklung und macht erkennbar, dass es sich um ein offizielles Dokument der Gemeinde handelt.
Dokumente verifizieren
Die Amtssignatur besteht gemäß Paragraf 19 E-Government-Gesetz aus einer Bildmarke, einem Hinweis auf die Amtssignierung sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und seiner Ausdrucke. Die Bildmarke der Gemeinde wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.
Bürgerinnen und Bürger können die elektronische Signatur über die Plattformen signaturpruefung.gv.at oder pruefung.signatur.rtr.at überprüfen. Auch die Rückführbarkeit eines ausgedruckten Dokuments mit Amtssignatur ist über diese Dienste möglich.
Für die Verifizierung oder weitere Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten steht die Gemeinde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Nach Vorlage des vollständigen Ausdrucks stellt die Behörde fest, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Gemeinde betont in ihrer Datenschutzerklärung, dass personenbezogene Daten nur im für die Verwaltung erforderlichen Umfang gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen wie DSGVO, TKG 2003 und DSG.
Verantwortlich für den Datenschutz ist Bürgermeisterin Dipl.-Ing. Regina Schrittwieser. Als Datenschutzbeauftragter fungiert die KD – Kommunale Datenschutz GmbH Steiermark. Rechtsmittel können persönlich, postalisch oder per E-Mail in der Waldheimatstraße 1 in 8670 Krieglach eingebracht werden.
Quelle: http://www.krieglach.at/datenschutzerklaerung-und-amtssignatur?L=680
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