Krieglach setzt auf Amtssignatur für elektronische Dokumente

Mona HopfingerMona Hopfinger
Digitale Amtssignatur: Authentizität und Datenschutz mit Siegel und Schloss auf Tablet
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Marktgemeinde Krieglach bringt auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Damit können Herkunft und Echtheit amtlicher Schriftstücke überprüft werden. Die Gemeinde informiert zudem über ihre Datenschutzgrundsätze.

Die Marktgemeinde Krieglach nutzt für ihre Erledigungen eine Amtssignatur, um eine durchgängige elektronische Verfahrensabwicklung zu ermöglichen. Durch die Signatur wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Herkunft und Echtheit eines Dokuments können dadurch überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß Paragraf 19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis auf die Amtssignierung sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und dessen Ausdrucke zusammen. Die Bildmarke der Marktgemeinde Krieglach ist gemäß E-Government-Gesetz veröffentlicht.

Elektronische Signaturprüfung möglich

Die elektronische Signaturprüfung kann über die Plattformen signaturpruefung.gv.at oder pruefung.signatur.rtr.at durchgeführt werden. Auch die Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur ist über diese Plattformen möglich.

Ausgedruckte Dokumente können bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes stellt die Gemeinde fest, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Datenschutz als Grundrecht

Die Gemeinde informiert auf ihrer Homepage über ihre Datenschutzgrundsätze. Personenbezogene Daten werden nur im für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang gespeichert und verarbeitet, ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen wie DSGVO, TKG 2003 und DSG.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nur in jenen Fällen an Dritte weitergegeben oder für einen anderen als den ursprünglichen Ermittlungszweck verwendet, in denen die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Auf der Homepage stellt die Gemeinde eine Reihe von Online-Formularen für elektronische Antragstellungen im Rahmen behördlicher Verfahren, Bestellung kommunaler Dienstleistungen und Anmeldung zu Services zur Verfügung. Die Nutzung dieser Formulare erfolgt freiwillig und stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten für Anbringen an die Gemeinde dar.

Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht können sich Betroffene an die Gemeinde wenden oder sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Verantwortlich nach DSGVO ist Bürgermeisterin Dipl.-Ing. Regina Schrittwieser. Rechtsmittel können persönlich oder postalisch in 8670 Krieglach, Waldheimatstraße 1, oder per E-Mail an gde@krieglach.gv.at eingebracht werden.

Quelle: http://www.krieglach.at/datenschutzerklaerung-und-amtssignatur?L=804

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