Kritik an neuem Gerichtsorganisationsgesetz für Kärnten

Der Rat der Kärntner Slowenen verweigert dem im Juli beschlossenen Gerichtsorganisationsgesetz die Zustimmung. Die Regelung zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit schaffe zwei Kategorien von Volksgruppenangehörigen und verstosse gegen den Staatsvertrag.
Im Rahmen der letzten Nationalratssitzungen im Juli 2026 wurden etwa 70 Gesetze verabschiedet. Darunter befand sich auch das neue Gerichtsorganisationsgesetz für Kärnten, das erstmals nach 72 Jahren seit Unterzeichnung des Staatsvertrages von 1955 allen Gemeinden im Jauntal und in Teilen des Rosentals Zugang zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit gewährt.
Allerdings bleiben Gemeinden im Oberen Rosental, rund um den Faakersee sowie im gesamten Gailtal von der Regelung ausgenommen. Dies, obwohl es in diesen Gebieten knapp ein Dutzend zweisprachige Ortstafeln gibt – etwa in Achomitz/Zahomc oder Hart/Ločilo – sowie mehrere zweisprachige Volksschulen.
Klagenfurt explizit ausgeschlossen
Besonders umstritten ist die Regelung für das Bezirksgericht Klagenfurt. Während Bürger aus Slowenien in Klagenfurt eine Gerichtsverhandlung auf Slowenisch verlangen können, sind in Klagenfurt ansässige Kärntner Slowenen vom Bezirksgericht Klagenfurt ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierung lautet: Bezirksgericht Klagenfurt „mit Ausnahme von Klagenfurt“.
Diese Bestimmung werfe die Frage auf, welche Kompetenzen das künftige Klagenfurter „Kompetenzzentrum“ haben solle, da zweisprachige Verhandlungen nicht in Klagenfurt, sondern in Ferlach stattfinden sollen. Ähnliches sei für das „Kompetenzzentrum Völkermarkt“ geplant: Die Verhandlungen sollen nicht in Völkermarkt, sondern in Bleiburg abgehalten werden.
„Almosen“ statt Rechtsgarantie
Justizministerin Anna Sporrer hatte am 27. Juli auf eine weitgehend unbekannte Regelung verwiesen, die trotz gesetzlichem Ausschluss eventuelle zweisprachige Gerichtsverhandlungen für Klagenfurt ermöglichen könnte. Mag. Rudi Vouk stuft diese als rechtlich nicht garantiertes „Almosen“ ein. Ein hochrangiger Richter habe die Regelung sogar als „totes Recht“ bezeichnet.
Obmann Dr. Valentin Inzko betont, die Volksgruppe brauche keine „Almosen“, ihre Angehörigen seien keine Bettler.
Vergleich mit 2011
Wie bereits 2011, als unter Staatssekretär Josef Ostermayer mit dem Memorandum anstatt der 10-Prozent-Klausel des Verfassungsgerichtshofes eine 17,5-Prozent-Hürde eingeführt wurde, sei auch diesmal eine Chance vertan worden. Es hätte ein einheitliches, für alle Volksgruppenangehörigen gleichermaßen gültiges Gesetz erlassen werden können, das auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand hätte.
Verstoß gegen Staatsvertrag
Der Rat der Kärntner Slowenen hat dem Gesetz keine Zustimmung gegeben. Es widerspreche dem Staatsvertrag und der österreichischen Verfassung und schaffe zwei Kategorien von Volksgruppenangehörigen. Eine Zustimmung sei nur möglich, wenn es entsprechend künftiger Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes Verbesserungen gebe.
Das Gesetz missachte nicht nur den Geist des Österreichischen Staatsvertrags von 1955, sondern auch dessen Wortlaut. Der Staatsvertrag sehe keine geografischen Ausschlüsse für Klagenfurt und das Gailtal vor, sondern für die Volksgruppe „dieselben Rechte wie für alle anderen österreichischen Staatsbürger“. Zudem dürfe „keinem Volksgruppenangehörigen durch die Ausübung der ihm zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen“.
Quelle: https://www.nsks.at/aktualno_aktuell/detail/de/oster-protest-glede-sodstva
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