Kurzparkzone vor Amtsgebäude wird gebührenfrei

Eine neue Parkregelung gilt ab sofort auf den Gemeindeparkplätzen direkt vor dem Amtsgebäude. Zwei Stunden können dort nun kostenfrei geparkt werden.
Auf den markierten Gemeindeparkplätzen unmittelbar vor dem Amtsgebäude wurde eine tariffreie Kurzparkzone eingerichtet. Die Regelung ist bereits in Kraft.
Die neue Zone gilt täglich zwischen 06.00 und 18.00 Uhr. Fahrzeuge dürfen dort maximal zwei Stunden kostenfrei abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine Parkuhr gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert wird.
Maßnahme gegen Dauerparker
Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dauerparker die Stellplätze blockieren. Die Gemeinde will damit sicherstellen, dass ausreichend Parkraum für Besucher der Geschäfte im Triestingpark, für Personen mit Anliegen am Gemeindeamt sowie für Mitarbeiter des Amtsgebäudes zur Verfügung steht.
Bei Fragen steht die Gemeinde per E-Mail unter office@muenchendorf.gv.at oder telefonisch unter 02259/2213 während des Parteienverkehrs zur Verfügung.
Quelle: https://www.muenchendorf.gv.at/Neue_Parkregelung_Gebuehrenfreie_Kurzparkzone_vor_dem_Amtsgebaeude
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