Land NÖ fördert Gemeindekooperationen mit 20 Millionen Euro

Mathias FischerMathias Fischer
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Die niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, Zusammenarbeiten zwischen Gemeinden künftig mit jährlich 20 Millionen Euro zu unterstützen. Übermorgen soll der Landtag zudem eine Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes beschließen, die bürokratische Hürden abbaut.

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, mehr Bedarfszuweisungen für Gemeindekooperationen bereitzustellen. Am 22. Oktober soll der Landtag eine Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes beschließen, die die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden erleichtern soll.

„Niederösterreich lebt von starken Gemeinden. Sie sind nah bei den Menschen und wissen, was vor Ort gebraucht wird“, betonte Mikl-Leitner. Wenn Gemeinden zusammenarbeiten, könnten sie Kräfte bündeln, Kosten sparen und ihre Bürgerinnen und Bürger besser betreuen. Deshalb unterstütze das Land Gemeindekooperationen künftig mit jährlich 20 Millionen Euro.

Aufgaben effizienter bündeln

Durch verstärkte Kooperation können Gemeinden Aufgaben wie Buchhaltung, die Einhebung von Abgaben für Wasser, Kanal und Abfall sowie den Einsatz von Amtssachverständigen effizienter bündeln. Die Übertragung dieser Aufgaben an einen Gemeindeverband schone Ressourcen und sorge für professionelle Abwicklung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der Art der übertragenen Aufgabe und der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Weniger Bürokratie bei Erweiterungen

Die geplante Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes soll die Zusammenarbeit vereinfachen. Wollen Gemeinden einen bestehenden Gemeindeverband um zusätzliche Aufgaben erweitern, müssen künftig nicht mehr alle Mitgliedsgemeinden zustimmen. Es reichen die Beschlüsse der betroffenen Gemeinden, ein Beschluss der Verbandsversammlung und die Genehmigung durch die Landesregierung. So können Gemeinden schneller auf gemeinsame Bedürfnisse reagieren.

Auch bei der Gründung von Gemeindeverbänden und bei Änderungen ihrer Satzungen gibt es mehr Flexibilität: Sie müssen künftig nicht mehr zwingend mit Jahresbeginn wirksam werden.

Landesrat Anton Kasser unterstrich: „Unter dem Motto: ‚gemeinsam agieren, gemeinsam profitieren' haben wir das Gemeindeverbandsgesetz neu aufgesetzt.“ Die Novelle sei ein bedeutender Beitrag zu einer modernen und effizienten Gemeindeverwaltung.

Klarere Regelungen für Satzungen

Bürgermeisterin Bernadette Geieregger hob hervor, dass Entscheidungen, die das Leben in den Orten prägen, in der Gemeinde fallen müssten. Im Backoffice hingegen zähle Effizienz: Abgabeneinhebung, Verrechnung oder Verwaltungsabläufe ließen sich gemeinsam in Verbänden schneller, professioneller und kostengünstiger erledigen.

Damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, müssen die Satzungen der Gemeindeverbände künftig genauer festlegen, welche Aufgaben gemeinsam erledigt werden, welche Infrastruktur dafür benötigt wird und wie viele Mitglieder dem Prüfungsausschuss angehören.

Wenn einer Gemeinde vorübergehend Personal fehlt, kann künftig auch ein Gemeindeverband aushelfen. Der Verbandsobmann kann einer Mitgliedsgemeinde für höchstens sechs Monate Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die betreffende Aufgabe grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Verbandes fällt, aber noch nicht an ihn übertragen wurde. Die unterstützte Gemeinde trägt die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand.

Quelle: OTS

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