Langenstein: Flächenwidmungsplan ist rechtskräftig

Mona HopfingerMona Hopfinger
Flächenwidmungsplan Langenstein mit Wohngebiet, Gewerbegebiet und Grünfläche, Zirkel und Lineal
© Mit KI (Gemini) generiert

In der Gemeinde Langenstein sind der Flächenwidmungsplan Nr. 5 und das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 rechtskräftig geworden. Die Planungsinstrumente legen die räumliche Entwicklung der Gemeinde fest.

Die beiden Planungsinstrumente bilden die Basis für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde Langenstein und schaffen Klarheit über die weitere Gestaltung sowie Nutzung des Gemeindegebiets.

Interessierte können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung im Bauamt der Gemeinde Langenstein einsehen. Termine können unter der Telefonnummer 07237/2370-206 vereinbart werden.

Bürgermeister Christian Aufreiter bedankte sich bei allen Beteiligten und Mitwirkenden für ihr Engagement, ihre fachliche Unterstützung und ihre Arbeit bei der Erstellung der Grundlagen.

Quelle: https://www.langenstein.at/Flaechenwidmungsplan_Nr_5_und_oertliches_Entwicklungskonzept_Nr_2_rechtskraeftig

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