Lebenslang für Mord an Partnerin im Bezirk Mistelbach

Ein 48-Jähriger ist am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte die 36-Jährige im Jänner erdrosselt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Dienstag hat das Landesgericht Korneuburg einen 48-jährigen Niederösterreicher zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seine 36-jährige Partnerin im Jänner im Bezirk Mistelbach erdrosselt haben. Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig. Im Geschworenenprozess zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig. Sein Verteidiger plädierte auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „nachhaltig toxischen Beziehung“ als Hintergrund der Tat.
Beziehung geprägt von Gewalt und Drogen
Das Paar lernte sich 2022 kennen und lebte ab 2025 gemeinsam in einem Haus im Bezirk Mistelbach. Die Beziehung war von Gewalt und Streitigkeiten geprägt. Beide konsumierten regelmäßig Alkohol und Drogen, wie die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag darlegte. Über mehrere Jahre hinweg kam es zu wechselseitigen Gewaltvorfällen. Zahlreiche polizeiliche Annäherungs- und Betretungsverbote wurden ausgesprochen.
Sämtliche Verfahren wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen, weil nicht gegen den jeweils anderen ausgesagt wurde. Die beiden seien „trotz Streitigkeiten nicht voneinander losgekommen“, so die Staatsanwältin. Der 48-Jährige beschrieb die Beziehung ähnlich: „Weggewiesen, dann waren wir wieder zusammen - wir haben es nicht ohne einander ausgehalten.“
Tötung nach Messerattacke
Die Tage vor der Tötung am 5. Jänner waren angespannt und von verbaler und körperlicher Gewalt geprägt, schilderte der Angeklagte. Die 36-Jährige sei unruhig und in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen. Am späten Abend des 5. Jänner machte er aufgrund der Situation einen Spaziergang mit dem Hund. Nach seiner Rückkehr attackierte ihn die Lebensgefährtin im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser. Der Angeklagte, der noch den Mantel trug, wurde nicht verletzt.
Danach habe er die 36-Jährige entwaffnet und zu Boden befördert, räumte der Beschuldigte ein: „Ich war in absoluter Wut.“ In der Folge erdrosselte er die Frau mit einem Seil. „Von einem Moment auf den anderen hat es mir die Sicherung rausgehaut“, sagte der österreichische Staatsbürger.
Leiche in Erdkeller versteckt
Später zerrte der Angeklagte die Leiche in einen Erdkeller auf seinem Grundstück. „Weil ich den Anblick nicht mehr ertragen habe.“ Daran, Rettung oder Polizei zu informieren, habe er „in dem Moment überhaupt nicht gedacht“. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte informierte erst einige Tage nach der Tat einen Bekannten über die Tötung. Dieser erstattete am 13. Jänner Anzeige. Der 48-Jährige führte die Polizisten dann zu der Leiche. Wie er heute über die Tat denkt? „Es ist schrecklich, mir graust vor mir selber.“
Verteidiger plädierte auf Totschlag
Verteidiger Sascha Flatz betonte, sein Mandant habe „rot gesehen“. Er sprach von „aufgestauter Wut“ beim Angeklagten und plädierte auf Totschlag. Der vorliegende Fall sei „ein typischer Beispielfall dafür“. Der 48-Jährige selbst bekannte sich zur Mordanklage schuldig. Die genaue rechtliche Würdigung der Tat sei allerdings nicht seine Angelegenheit, gab er sinngemäß zu Protokoll.
Einstimmiges Urteil der Geschworenen
Die Geschworenen waren sich einig und bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Auch bei der Strafbemessung habe es eine „völlig übereinstimmende Meinung gegeben“, betonte der vorsitzende Richter. Es sei mit der strengstmöglichen Bestrafung vorzugehen, insbesondere in generalpräventiver Hinsicht. Als erschwerend gewertet wurden die einschlägigen Vorstrafen und die Brutalität des Vorgehens. Das mildernde Geständnis trete hier eher in den Hintergrund: „Sie hatten keine Chance, die Tat abzustreiten“, betonte der Richter. Während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Flatz Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Hilfe bei Gewalt: In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, www.gewaltschutzzentrum.at, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810.
Quelle: APA
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