Lebenslang für Schüsse auf Polizisten in Amstetten

Nach einem Überfall auf eine Seniorin und Schüssen auf Beamte ist ein 59-Jähriger in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwei Mittäter erhielten je vier Jahre Haft.
Ein 59-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen Mordversuchs und weiterer Delikte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im September 2025 bei einem Überfall in Amstetten auf zwei Polizisten geschossen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Berufung an. Die beiden Mitangeklagten, ein 50-Jähriger und ein 56-Jähriger, erhielten rechtskräftig je vier Jahre Freiheitsstrafe.
Die Geschworenen sprachen den Hauptangeklagten einstimmig schuldig: wegen zweifachen Mordversuchs, versuchten Raubes, versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und nach dem Waffengesetz. Der Mann ist bereits wegen eines vollendeten Mordes vorbestraft. Die beiden anderen Beschuldigten wurden wegen versuchten Raubes verurteilt. Bei ihnen wirkte sich ihre Unbescholtenheit strafmildernd aus.
Überfall auf 74-Jährige im eigenen Haus
Laut Anklage waren der 59-jährige Kosovare und der 56-jährige Albaner im Sommer 2025 aus dem Ausland eingereist. Gemeinsam mit dem 50-jährigen Kosovaren, der seit längerem in Österreich lebt, sollen sie das Haus ausgespäht haben. Am 5. September 2025 in der Früh drangen die drei maskierten Männer in das Gebäude ein, während der Ehemann der Bewohnerin mit dem Hund spazieren war.
Das Trio durchsuchte das Haus nach Wertgegenständen und bemerkte dabei die 74-jährige Frau im Erdgeschoß. Die Seniorin sagte als Zeugin aus, einer der Männer habe sie am Oberarm gepackt und niederdrücken wollen. Sie habe sich gewehrt. In einer polizeilichen Einvernahme sprach die Frau von „Todesangst“. Das Klingeln eines Spediteurs habe das Trio gestört und „Schlimmeres verhindert“, so der Staatsanwalt. Die Männer flüchteten mit einem geringen Geldbetrag über die Terrassentüre.
Schüsse aus zwölf Metern Distanz
Auf der Flucht soll der 59-Jährige den Polizisten nahe einer Böschung aufgelauert haben. Aus zwölf Metern Distanz habe er knieend auf zwei Beamte geschossen. „Es war richtig knapp“, berichtete einer der Uniformierten als Zeuge. Ein Gutachter stellte fest, dass „unmittelbare Lebensgefahr“ bestanden habe. Der Angeklagte bestritt dies und sprach von Schüssen in die Luft. Die Polizisten blieben unverletzt, der Verdächtige ließ sich festnehmen. In der Folge wurden auch seine mutmaßlichen Komplizen gefasst.
Staatsanwalt: „Schwerstkriminalität“
Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als „geplant, arbeitsteilig, rücksichtslos“ und als „Fall der Schwerstkriminalität“. „Die wollten 1,5 Millionen Euro erbeuten. Da mache ich keine halben Sachen“, betonte er. Die Flucht sei „letztlich eskaliert“, es seien „gezielte Schussabgaben auf zwei Polizeibeamte“ gewesen, kein Kurzschluss aus Panik. Das Leben des 59-Jährigen sei „von Gewalt geprägt“.
Der Beschuldigte hatte 1999 in der Schweiz einen Raubmord verübt, bei dem er einen Sicherheitsmann erschoss. 2022 wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Die Opfer hätten die Vorfälle eindrucksvoll und glaubwürdig geschildert. Die Frau leide noch immer unter den Folgen der Tat, „das ist nicht verzeihbar“, sagte der Staatsanwalt und ersuchte um strenge Strafen.
Verteidigung bestreitet Mordvorsatz
Die drei Männer bekannten sich am Mittwoch wie bereits beim Prozessstart im Februar zum Raubvorwurf nicht schuldig. Sie sprachen von einem Einbruchsdiebstahl. Auch den Mordversuch bestritt der 59-Jährige. Die Verteidiger argumentierten, die Angeklagten hätten einen Einbruch geplant. „Die Gewaltanwendung war geringfügig“, sagte Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der den 50-Jährigen vertrat. Der Verteidiger des 59-Jährigen ortete keinen Mordvorsatz und verwies auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.
Eine Privatbeteiligtenvertreterin betonte hingegen: „Die Schussabgaben waren beinhart“, es sei um Leben und Tod gegangen. Die Geschworenen entschieden, dass die Tat nicht bewaffnet – also ohne Vorhalt einer Brechstange oder Pistole – begangen wurde.
Entschädigungen für Opfer
Der 74-jährigen Frau wurden 7.050 Euro zugesprochen, den beiden Polizisten je 5.000 Euro. Der Rechtsvertreter des 59-Jährigen meldete Berufung wegen Strafe an. Der Staatsanwalt, die anderen beiden Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterinnen verzichteten auf Rechtsmittel.
Quelle: APA
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