Lebensschutz-Museum richtet Beschwerde an Rosenkranz

Das Europäische Lebensschutz-Museum hat eine Eingabe an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz gerichtet. Darin wird die Prüfung der Informationspflichten bei Schwangerschaftsabbrüchen gefordert. Auslöser war eine Aussage einer Landtagsabgeordneten im Salzburger Landtag.
Josef Preßlmayer vom Europäischen Lebensschutz-Museum hat sich mit einer Eingabe an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) gewandt. Der Anlass war eine Wortmeldung von Landtagsabgeordneter Bettina Brandauer in der Debatte zu einer Petition im Salzburger Landtag am 11. März 2026.
Die Petition trug den Titel „Jetzt Frauen unterstützen und das Ja zum Kind erleichtern“ und zielte darauf ab, Abtreibungen zu vermeiden. Brandauer erklärte in ihrer Stellungnahme, jede Frau in diesem Land entscheide selbst über ihren Körper – weder Staat noch Kirche noch Ärzte hätten dabei mitzureden. Sie zitierte dabei Johanna Dohnal mit den Worten „Mein Bauch gehört mir“.
Kritik an biologischer Darstellung
In der Aussendung wird argumentiert, die Behauptung, Abtreibung sei eine Entscheidung über den eigenen Körper, sei unwahr. Der ungeborene Mensch habe einen eigenen Körper, der sich während der Schwangerschaft im Körper der Frau befinde. Die Abtreibung betreffe daher den Körper eines Menschen, der nicht der Körper der Frau sei.
Ebenso unwahr sei die Behauptung, der Bauch mit einem ungeborenen Menschen gehöre der Frau. Der ungeborene Mensch gehöre ihr nicht, es gebe keinen Besitzanspruch und keine gesetzliche Verfügungsgewalt, so die Darstellung.
KI-Analyse zu biologischen Fakten
In der Aussendung wird eine Anfrage an ChatGPT zitiert, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die Behauptung, der ungeborene Mensch sei Besitz der Frau oder Teil ihres Körpers, ausreiche, um eine Abtreibung zu rechtfertigen. Die KI-Antwort wird wie folgt wiedergegeben:
Biologisch sei der ungeborene Mensch ein eigener Organismus mit eigenständiger genetischer Identität – mit eigenem Erbgut, oft unterschiedlichem Geschlecht und Blutgruppe. Er sei kein Körperteil der Frau wie eine Niere oder Leber, sondern ein eigenständiger, sich entwickelnder Mensch, der physisch im Körper der Frau lebe und von ihr abhänge. Der Satz sei daher biologisch falsch, wenn er wörtlich gemeint sei.
Rechtlich und ethisch werde der Embryo in vielen Rechtsordnungen nicht als eigenständige Rechtsperson anerkannt. Der Körperschutz und die Entscheidungsfreiheit der Frau stünden im Mittelpunkt. Juristisch könne man sagen, die Entscheidung über die Schwangerschaft betreffe den Körper der Frau – aber nicht, dass der Embryo ihr Körper sei. Die Formulierung sei vereinfachend und irreführend, wenn man sie wörtlich verstehe.
Forderung nach Prüfung der Informationspflichten
In dem Schreiben an Rosenkranz wird argumentiert, dass Frauen in Österreich wie auch in Deutschland nicht umfassend und ausgewogen über mögliche körperliche und psychische Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs informiert würden. In öffentlichen Kampagnen und politischen Verlautbarungen werde häufig der Eindruck erweckt, das ungeborene Kind sei ausschließlich Teil des Körpers der Frau oder deren Besitz.
Diese Darstellungsweise verschleiere den eigenständigen biologischen Status des Embryos und könne dazu führen, dass Frauen wesentliche Entscheidungsgrundlagen vorenthalten blieben. Würden Risiken wie depressive Verstimmungen, Schuld- und Trauerreaktionen, posttraumatische Belastungssymptome, hormonelle oder physische Komplikationen nicht ausdrücklich erläutert, könne eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des Patientenschutzes entstehen.
Zahlreiche betroffene Frauen berichteten über eine sogenannte Post-Decision-Dissonanz – eine seelische Belastung, die entstehe, wenn sie später erkennen, dass das abgetriebene Kind ein eigenständiger menschlicher Organismus war. Dieses seelische Leid werde durch mangelnde Vorbereitung und unvollständige ärztliche oder politische Aufklärung erheblich verstärkt.
Drei Prüfpunkte an Rosenkranz
Die Eingabe ersucht um eine Prüfung, ob die bestehenden Informationspflichten gegenüber Patientinnen bei Schwangerschaftsabbrüchen umfassend erfüllt werden. Zweitens soll geprüft werden, ob die Aufklärungsunterlagen die Risiken psychischer und körperlicher Spätfolgen angemessen und wissenschaftlich korrekt benennen. Drittens wird die Frage aufgeworfen, ob staatliche oder politische Akteure in ihrer öffentlichen Kommunikation auf Aussagen verzichten, die Frauen über den Eingriff oder den Status des ungeborenen Kindes irreführen könnten.
Ziel der Eingabe sei der Schutz der Frauen vor vermeidbarem körperlichem und seelischem Schaden sowie die Gewährleistung einer wahrheitsgemäßen, verantwortungsvollen Informationspolitik im Gesundheitswesen. Zuvor seien Beschwerden an die Salzburger Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf sowie an Landeshauptfrau Karoline Edtstadler unbeantwortet geblieben.
Quelle: OTS
Worüber spricht Salzburg morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.