Legionellen-Ausbruch: Haftstrafen für Firmenchefs

Ein Geschäftsführer und ein Mitarbeiter eines Vorarlberger Betriebs wurden am Donnerstag zu je neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie waren für einen Kühlturm zuständig, der im Winter 2024/25 mehr als 40 Menschen mit Legionellen infizierte.
Das Landesgericht Feldkirch hat am Donnerstag zwei Verantwortliche der Firma Rattpack in Wolfurt (Bezirk Bregenz) wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Beide erhielten neun Monate bedingte Haft. Zusätzlich müssen sie gemeinsam 6.000 Euro Teilschadenersatz zahlen. Das Unternehmen selbst wurde zu einer bedingten Verbandsgeldbuße von 25.000 Euro verurteilt. Ein dritter Angeklagter, ein Techniker einer externen Wartungsfirma, wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Jahrelang keine Tests durchgeführt
Im Prozess kam heraus, dass das Wasser im Kühlturm über Jahre hinweg nicht auf Legionellen untersucht worden war. Auch die Biozid-Dosierung funktionierte nicht durchgehend, weil die zuständige Pumpe wiederholt abgeschaltet wurde. Beim ersten Verhandlungstag Mitte August hatten alle drei Angeklagten ihre Schuld bestritten. Der Manager und der Technikleiter von Rattpack schoben die Verantwortung für die Legionellen-Tests der Wartungsfirma zu. Diese hatte jedoch offenbar keinen entsprechenden Auftrag erhalten.
Über 40 Erkrankte, zehn auf Intensivstation
Im Winter 2024/25 häuften sich Legionellen-Fälle im Großraum Bregenz. Die Behörden suchten wochenlang nach der Ursache. Schließlich wurde der mangelhaft gewartete Kühlturm des Unternehmens als Quelle identifiziert. Mehr als 40 Personen erkrankten schwer, zehn mussten intensivmedizinisch behandelt werden, einige lagen im Koma. Manche Betroffene leiden noch heute an den Folgen der durch Legionellen ausgelösten Lungenentzündung, berichteten der ORF Vorarlberg und die Neue Vorarlberger Tageszeitung.
Widersprüchliche Aussagen vor Gericht
Der zweite Verhandlungstag am Donnerstag war von widersprüchlichen Zeugenaussagen und zahlreichen Detailfragen geprägt. Ungeklärt blieb, wer die Dosierpumpe der Desinfektionsanlage wiederholt abschaltete und aus welchem Grund. Zwei Landesbedienstete zeigten sich überrascht, dass entgegen der Norm keine regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen stattgefunden hatten.
Ein Gutachter berichtete von starker Verschmutzung des Kühlturms. Das wiederholte Abschalten der Pumpe habe zur Entwicklung der Legionellen beigetragen. Die externe Vergabe von Tests sei zwar üblich, in den Unterlagen habe man aber keine entsprechende Vereinbarung gefunden. Nach Ansicht des Sachverständigen war der Kühlturm bereits im Dezember nicht mehr in idealem Zustand.
Richterin: Unternehmen trägt Verantwortung
Das Gericht sah letztlich das Unternehmen Rattpack in der Pflicht. Es reiche nicht aus, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, so die Richterin. Trotz mehrfacher Hinweise auf den mangelhaften Betrieb der Desinfektionsanlage hätten der Erst- und der Zweitangeklagte nicht reagiert.
Die Causa dürfte das Gericht weiter beschäftigen: Die Privatbeteiligtenansprüche belaufen sich laut Neue Vorarlberger Tageszeitung mittlerweile auf über eine Million Euro. Allein die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) fordert demnach Schadenersatz in Höhe von 985.000 Euro.
Quelle: APA
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