Leibnitz: Kastrationspflicht für Katzen

In der Stadtgemeinde Leibnitz sorgt die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen für Probleme. Die Behörden weisen nun nachdrücklich auf die gesetzliche Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen hin.
Die Stadtgemeinde Leibnitz kämpft derzeit mit einer rasanten Zunahme herrenloser Katzen. Wenn sich viele unkastrierte Tiere an einem Ort versammeln, droht die Lage rasch zu eskalieren: Die Tiere leiden unter Futtermangel, Revierkämpfen und der schnellen Verbreitung von Krankheiten.
Die Behörden fordern deshalb rasches und entschlossenes Vorgehen. Bereits ein einzelnes Katzenpaar kann rechnerisch tausende Nachkommen hervorbringen, was zwangsläufig zu überfüllten Tierheimen und erheblichem Tierleid führt.
Alle Freigänger müssen kastriert werden
Die Gemeinde erinnert eindringlich an die gesetzliche Kastrationspflicht: Sämtliche Katzen – weibliche wie männliche – die regelmäßig ins Freie gelangen, müssen tierärztlich kastriert werden. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Bauernhöfe.
Ausgenommen sind ausschließlich kontrollierte Zuchttiere, die behördlich gemeldet, gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.
Die Kastration verhindert nicht nur ungewollten Nachwuchs, sondern verbessert auch die Lebensqualität der Tiere. Halterinnen und Halter werden aufgefordert, ihrer Verantwortung rechtzeitig nachzukommen. Bei Fragen stehen Tierärzte oder Tierschutzvereine zur Verfügung.
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