Lohnrunde 2027: Mindestforderung für Landarbeiter fixiert

Landarbeiterkammern, PRO-GE und GPA haben eine gemeinsame Untergrenze für die kommenden Kollektivvertragsverhandlungen in der Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen sollen mindestens um die Inflationsrate steigen.
Die Arbeitnehmervertretungen in der Land- und Forstwirtschaft haben sich auf eine gemeinsame Verhandlungsbasis geeinigt. Beim Kollektivvertragssymposium Schicklberg beschlossen die Landarbeiterkammern, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE und die Gewerkschaft GPA einstimmig die sogenannte „Schicklberger Erklärung“. Sie definiert die Mindestforderung für die Lohnrunde 2027.
Demnach werden nur Anhebungen akzeptiert, die zumindest die rollierende Inflationsrate ausgleichen. Als Maßstab gilt der Gesamtwert des Abschlusses. Rahmenrechtliche Verbesserungen mit wirtschaftlichem Wert können auf diese Untergrenze angerechnet werden.
Kaufkraft erhalten trotz angespannter Wirtschaftslage
Sowohl Betriebe als auch Beschäftigte stehen unter Druck. Während Unternehmen mit wirtschaftlichen Herausforderungen kämpfen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestiegene Lebenshaltungskosten stemmen. Die gemeinsame Untergrenze schaffe Klarheit für beide Seiten, heißt es.
„Wer in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet, sorgt jeden Tag dafür, dass Lebensmittel auf unsere Tische kommen und unsere Wälder bewirtschaftet werden. Diese Menschen dürfen am Ende des Jahres nicht weniger in der Tasche haben als am Anfang“, betont Ing. Andreas Freistetter, Präsident der Österreichischen Landarbeiterkammer. Gleichzeitig zeigt er Verständnis für die Situation der Arbeitgeber: Die Anrechnung rahmenrechtlicher Verbesserungen biete Spielraum für branchenspezifische Lösungen.
Unterstützung für Betroffene der ARDO-Schließung
Die angekündigte Schließung des Tiefkühlgemüsewerks von ARDO in Groß-Enzersdorf betrifft nicht nur die Werksbeschäftigten. Auch landwirtschaftliche Betriebe, die das Werk beliefern, sowie deren Landarbeiterinnen und Landarbeiter sind betroffen. Ebenso bangen Beschäftigte in Lagerhäusern um ihre Arbeitsplätze.
Freistetter versichert Unterstützung: „Wer jetzt um seinen Arbeitsplatz fürchtet, steht nicht allein da, ob im Lagerhaus oder auf einem Hof, dem der Abnehmer wegbricht.“ Die Landarbeiterkammern prüfen Kündigungen und Abrechnungen und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Betroffene sollten sich vor einer Unterschrift bei ihrer Landarbeiterkammer melden.
Die Landarbeiterkammern in den Bundesländern beraten und vertreten Mitglieder in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen – von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über Abfertigung und offene Entgeltansprüche bis zum Übergang in die Arbeitslosenversicherung.
Quelle: OTS
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