Luger nach Prozess um Gutachten freigesprochen

Mona HopfingerMona Hopfinger
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Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Es ging um ein Gutachten in der LIVA-Affäre, das er auf Kosten der Stadt beauftragt hatte, so der ORF.

Das Urteil erging bereits 20 Minuten nach Prozessbeginn. Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass Luger lediglich einen juristischen Rat eingeholt habe und kein Vermögensschaden entstanden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Bürgermeister vorgeworfen, das Gutachten vor allem im eigenen Interesse in Auftrag gegeben zu haben. Der angegebene Schaden betrug 19.061,15 Euro, die Luger bereits zurückgezahlt hatte.

Gutachten zur Weitergabe von Bewerbungsfragen

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein juristisches Gutachten im Zusammenhang mit der Affäre um die Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA). Das Gutachten sollte klären, welche rechtlichen Konsequenzen die Weitergabe von Bewerbungsfragen haben könnte. Luger wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass er selbst Fragen an den damaligen Bewerber Dietmar Kerschbaum weitergegeben hatte. Kerschbaum bekam 2017 den Posten als künstlerischer Geschäftsführer der LIVA. Jahre später brachte ein Whistleblower die Affäre ans Licht. Im August 2024 veröffentlichten die „Oberösterreichischen Nachrichten" Chats zwischen Luger und Kerschbaum, aus denen hervorging, dass Luger die Unterlagen selbst verschickt hatte. Kurz darauf trat er als Bürgermeister zurück.

Verteidigung verwies auf Relevanz für LIVA

Beim ersten Verhandlungstag Anfang Juli hatte sich Luger nicht schuldig bekannt. Die Beauftragung des Gutachtens bezeichnete er allerdings als „großen Fehler“.Luger habe damals klären wollen, wie rechtlich mit der Whistleblower-Meldung umzugehen sei. Seine Verteidigung argumentierte, dass das Gutachten nicht nur seine persönliche Situation betroffen habe, sondern auch für die LIVA relevant gewesen sei. Sein Anwalt forderte einen Freispruch. Die Richterin hatte den Prozess Anfang Juli vertagt, um die Gutachter anzuhören. Dies geschah am Freitag in Form eines Statements, das zu Beginn verlesen wurde. In der Urteilsbegründung stellte die Richterin fest, dass die Weitergabe der Hearingunterlagen falsch gewesen sei – dies sei aber nicht Gegenstand dieses Prozesses gewesen. Luger zeigte sich in einer ersten Reaktion froh und erleichtert, verließ dann gemeinsam mit seinem Anwalt den Gerichtssaal. Kerschbaum, der im Zuge der Affäre als künstlerischer LIVA-Geschäftsführer entlassen worden war, scheiterte mit seiner Klage zuletzt vor dem Oberlandesgericht Linz.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3367900/

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