Maissau legt Nachtragsvoranschlag 2026 auf

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Stadtgemeinde Maissau macht den ersten Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2026 öffentlich zugänglich. Wahlberechtigte Gemeindemitglieder können bis 5. Oktober Einwendungen einbringen.

Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages der Stadtgemeinde Maissau für das laufende Finanzjahr liegt ab 21. September bis einschließlich 5. Oktober 2026 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Während der Auflagefrist haben alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt einzubringen. Die Einwendungen können auch per E-Mail übermittelt werden.

Der Entwurf steht zusätzlich als Download auf der Website der Gemeinde zur Verfügung. Das Gemeindeamt in der Franz Gilly Gasse 7 ist montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 07.30 bis 12 Uhr sowie dienstags von 07.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Quelle: https://www.maissau.gv.at/Auflage_des_Nachtragsvoranschlages

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