Matzen-Raggendorf droht mit Abschleppung von Fahrzeug

Mathias FischerMathias Fischer
Anhänger steht auf asphaltierter Straße inmitten von Feldern und Wiesen
© Marktgemeinde Matzen-Raggendorf

Die Marktgemeinde Matzen-Raggendorf hat den Besitzer eines Fahrzeugs aufgefordert, sein Auto bis 28. September 2026 zu entfernen. Das Kraftfahrzeug steht ohne gültige Kennzeichen auf Privatgrund der Gemeinde.

In der Warthberggasse in Matzen wurde ein Kraftfahrzeug ohne gültige Kennzeichen beziehungsweise ohne gültige Bewilligung auf Privatgrund der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf abgestellt. Die Gemeinde hat nun den Besitzer aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen.

Laut der Aufforderung muss das Auto bis spätestens 28. September 2026 an einen geeigneten Ort gebracht werden. Alternativ können gültige Kennzeichen für das Fahrzeug angebracht werden.

Die Gemeinde stützt sich dabei auf § 89a Abs. 2 lit. a ff Straßenverkehrsordnung 1960. Diese Bestimmung ermächtigt die Marktgemeinde, die Entfernung des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs jederzeit ohne weiteres Verfahren auf Kostenrisiko des Besitzers zu veranlassen.

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, wird die Marktgemeinde Matzen-Raggendorf Anzeige erstatten und die Entfernung des Fahrzeuges auf Kostenrisiko des Besitzers veranlassen.

Quelle: https://www.matzen-raggendorf.gv.at/Konsenslos_abgestelltes_Kraftfahrzeug_-_Warthberggasse_KG_Matzen

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