Matzendorf-Hölles fördert Musikschüler mit bis zu 600 Euro

Mathias FischerMathias Fischer
Kinder musizieren: Mädchen spielen Querflöte und Violine, Buben hören zu
© Gemeinde Matzendorf-Hölles

Die niederösterreichische Gemeinde Matzendorf-Hölles unterstützt ab dem Schuljahr 2026/2027 Kinder und Jugendliche beim Musikschulbesuch. Die Förderung beträgt maximal 600 Euro pro Jahr und Schüler.

Die Gemeinde Matzendorf-Hölles übernimmt ab dem kommenden Schuljahr die Hälfte der Musikschulkosten für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Die Förderung ist mit 600 Euro pro Schuljahr gedeckelt.

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, die Familienbeihilfe beziehen und in Matzendorf-Hölles ihren Hauptwohnsitz haben. Da die Gemeinde keine eigene Musikschule betreibt, können die Schüler jede Musikschule besuchen, die einen Platz anbietet. Mit der Musikschule Thermenregion wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Abwicklung und Auszahlung

Die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Musikschule. Beim Gemeindeverband Musikschule Thermenregion wird die Förderung auf zehn Monatsraten aufgeteilt und direkt an den Gemeindeverband überwiesen. Den verbleibenden Betrag müssen die Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte selbst tragen.

Die genaue Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Musikschulbeitrag und den geltenden Förderbestimmungen ab.

Antrag und Voraussetzungen

Anträge können während des gesamten Schuljahres eingereicht werden. Dafür müssen die Fördervoraussetzungen sowie entsprechende Zahlungsbestätigungen schriftlich nachgewiesen werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass es sich um eine freiwillige soziale Leistung handelt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die neue Musikschulbeitragsrichtlinie tritt mit 1. September 2026 in Kraft. Damit verlieren alle bisherigen Richtlinien ihre Gültigkeit.

Quelle: https://www.matzendorf-hoelles.at/Gemeinde_Matzendorf-Hoelles_unterstuetzt_Musikschueler

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