Meischberger half bei Attacke auf BUWOG-Richterin

Während Walter Meischberger sich zu krank für den Haftantritt erklärte, wirkte er als „Hilfsperson“ bei einem Vorgehen gegen die BUWOG-Richterin mit. Das bestätigte Grasser-Anwalt Böhmdorfer schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Der frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger war am Versuch beteiligt, die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker mit gefälschten Dokumenten zu diskreditieren. Ziel war es offenbar, das rechtskräftige Urteil gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Verurteilte zu Fall zu bringen. Gleichzeitig argumentierte Meischberger, gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, seine dreieinhalbjährige Haftstrafe anzutreten.
Meischberger wurde im BUWOG-Verfahren ebenso wie der ehemalige Finanzminister Grasser rechtskräftig verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte im März 2025 die Schuld des gelernten Heizungstechnikers und reduzierten die Strafe von sieben auf dreieinhalb Jahre. Während Grasser seine vierjährige Haft am 2. Juni 2025 antrat, blieb Meischberger frei. Er berief sich auf gesundheitliche Gründe.
Ein medizinischer Sachverständiger kam jedoch zum Ergebnis, dass Meischberger nicht krank genug für einen Haftaufschub sei. Das Landesgericht wies den Antrag auf Haftverschonung ab. Meischberger legte Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Wien ein.
Tätigkeit als „Hilfsperson“ während laufendem Verfahren
Genau während das OLG über Meischbergers Gesundheitszustand entschied, arbeitete dieser für Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer am Vorgehen gegen Richterin Hohenecker mit. Das räumte Böhmdorfer in einem Schreiben vom 3. Juni 2026 an die Staatsanwaltschaft Wien ein, das der APA vorliegt.
Meischberger sei „als Hilfsperson im Sinne des § 157 Absatz 2 StPO“ tätig geworden, heißt es in dem Dokument. Er habe von Grasser von Verdachtsmomenten gegen Hohenecker erfahren, denen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen wurde. Meischberger habe sich „im Sinne der notwendigen Aufklärungen“ gemeinsam mit den Grasser-Anwälten bemüht, schrieb Böhmdorfer. Die Zusammenarbeit habe sich nicht von jener mit Angestellten oder Konsulenten unterschieden.
Mehrere Treffen mit mutmaßlichem Fälscher
Was Meischberger konkret unternahm, geht aus Aussagen eines 60-Jährigen hervor, der den Grasser-Anwälten angebliche E-Mails von Hohenecker vorgelegt hatte. Diese stellten sich als gefälscht heraus. Gegen den Mann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung, Urkundenfälschung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Der Beschuldigte gab gegenüber dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung an, Meischberger bei einem Treffen in der Kanzlei von Grasser-Anwalt Norbert Wess kennengelernt zu haben. „Ab diesem Zeitpunkt war mir klar, dass auch Meischberger zu dem Zweck hier war, das weitere Vorgehen in dieser Causa zu besprechen“, so der 60-Jährige laut Protokoll, das der APA vorliegt. Er habe bereits damals den Eindruck gehabt, dass Meischberger über das Ermittlungsverfahren gegen Hohenecker und die vorgelegte E-Mail-Korrespondenz Bescheid gewusst habe.
Beim ersten Treffen habe er sich „stundenlang“ mit Meischberger unterhalten, in weiterer Folge habe es mehrere Begegnungen gegeben. Meischberger habe ihm eine ausgedruckte Liste mit rund 40 Personen übergeben, die im Zusammenhang mit dem BUWOG-Verfahren zu recherchieren wären. Meischberger habe zwar Interesse gehabt, aber nicht über das nötige Budget verfügt. Der 60-Jährige schätzte den Bedarf auf 10.000 bis 15.000 Euro, insbesondere für kostenpflichtige Datenbanken und Zeitaufwand.
„Ich habe ihn ca. drei Mal getroffen und ca. zehn Mal mit ihm telefoniert“, schilderte der Beschuldigte. Da Meischberger das Budget nicht aufbringen konnte oder wollte, sei es zu keinen weiteren Recherchen und Kontakten mehr gekommen.
IT-Experte aus Tirol soll Meischberger-Bekannter sein
Die Grasser-Anwälte ließen die ihnen vorgelegten E-Mails von einem IT-Forensiker überprüfen. Dieser ist allerdings nicht in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen. Auf ihn könnten die Anwälte über Meischberger gekommen sein, wie der mutmaßliche Fälscher andeutete.
„Herr Meischberger informierte mich dann darüber, dass das Gutachten von einem Bekannten von ihm, der ebenfalls aus Tirol stamme, verfasst wurde“, gab der 60-Jährige an. Er habe sich auf Vorschlag Meischbergers mit diesem Experten in einem Lokal in Wien getroffen, Zugang zu seinem Mailaccount ermöglicht und gestattet, den gesamten Datenbestand herunterzuladen. Der IT-Experte habe erklärt, er würde im Auftrag von jemandem handeln, die Grasser-Anwälte seien jedenfalls informiert gewesen. Er selbst habe etwa im Oktober 2025 Geld dafür bekommen, dass er dem Tiroler IT-Experten kompletten Zugriff auf seinen Mail-Account gewährt habe.
Fußfessel statt Gefängnis
Ebenfalls im Oktober lehnte das Wiener OLG in zweiter Instanz den von Meischberger beantragten Haftaufschub ab. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 wurde das Vorbringen endgültig zurückgewiesen. Ins Gefängnis musste Meischberger dennoch nicht. Er profitierte davon, dass am 1. September 2025 die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest gelockert wurden. Um überfüllte Gefängnisse zu entlasten, wird seither die Fußfessel großzügiger vergeben.
Meischberger-Anwalt Michael Dohr brachte am 22. Oktober einen Fußfessel-Antrag für seinen Mandanten ein. Nach Prüfung wurde Meischberger die Fußfessel bewilligt. Anfang Februar wurde bekannt, dass der 66-jährige Tiroler den elektronisch überwachten Hausarrest angetreten hat. Meischberger hat damit in der BUWOG-Affäre keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht.
Quelle: APA
Worüber spricht Korneuburg morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.