Messerattacke auf Ehemann: Kärntnerin vor Gericht

Eine 50-Jährige muss sich in Klagenfurt wegen versuchten Mordes verantworten. Sie soll im Dezember mit einem Jausenmesser zweimal auf ihren Ehemann eingestochen haben. Die gemeinsamen Kinder beobachteten die Tat teilweise und setzten den Notruf ab.
Am Dienstag stand eine 50-jährige Kärntnerin wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Klagenfurt. Ihr wird vorgeworfen, am 5. Dezember 2025 mit einem Jausenmesser zweimal auf Brust und Bauch ihres Ehemannes eingestochen zu haben. Der Mann überlebte nur dank des Notrufs der beiden gemeinsamen Kinder, die Teile des Geschehens miterlebten. Die Angeklagte bekannte sich der absichtlich schweren Körperverletzung schuldig. Der Prozess war bis zum Abend angesetzt.
Jahrelange toxische Beziehung
Die Staatsanwältin schilderte in ihrem Anklagevortrag eine jahrelang von schwerem Alkoholmissbrauch und Konflikten geprägte Ehe. Die 50-Jährige werde regelmäßig aggressiv, wenn sie betrunken sei, während sich ihr Ehemann in einen separaten Raum zurückziehe. Wiederholt musste die Polizei ausrücken, die beiden Kinder – zur Tatzeit 13 und elf Jahre alt – wurden mehrfach fremduntergebracht.
Am Tattag eskalierte ein Streit wegen einer Kleinigkeit. Die Frau sei wiederholt in den Raum gekommen, in den sich ihr Mann zurückgezogen hatte. Er habe sie hinausbefördert, was ihre Wut weiter steigerte. Schließlich sei sie in den Raum gestürmt, habe ein Jausenmesser ergriffen und zweimal zugestochen.
Kinder verbarrikadierten sich
Der Sohn, der in der Nähe stand, rannte daraufhin mit den Worten „Die Mama hat den Papa abgestochen, ruf 144“ zu seiner Schwester. Die Angeklagte eilte ihm nach und wollte den Notruf verhindern. Erst als sich die beiden Kinder im Zimmer des Buben verbarrikadierten, ließ sie von ihnen ab. Als die Rettung eintraf, habe sie den Fokus auf ihre eigenen Verletzungen lenken wollen. Der Mann wurde ins Spital geflogen und durch eine Notoperation gerettet.
Widersprüchliche Aussagen
Der Verteidiger sprach ebenfalls von einer toxischen Beziehung. Am Vorfallstag sei ein Streit eskaliert, im Zuge dessen seine Mandantin mehrfach geschubst worden sei. Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt 3,1 Promille, die Frau 3,4 Promille. Die Messerstiche seien aus der Situation heraus erfolgt, seine Mandantin sei davon ausgegangen, dass die Verletzungen nicht so schwer waren. Dass sie den Kindern das Handy wegnehmen wollte, hätte damit zu tun, dass sie eine erneute Fremdunterbringung verhindern wollte.
Zu Beginn ihrer Einvernahme durch Richterin Claudia Bandion-Ortner, die dem Schwurgericht vorsaß, wich die Frau vom angekündigten Geständnis ab: „Mir war nicht bewusst, dass er verletzt war, ich habe nicht einmal Blut gesehen“, sagte sie. Mehrmals betonte sie, nicht zugestochen zu haben, sondern ihr Mann sei ihr ins Messer gelaufen. Der Verteidiger stellte daraufhin einen Antrag auf Unterbrechung der Verhandlung.
Geständnis nach Unterbrechung
Nach der Unterbrechung gab sie zu, zugestochen zu haben. Sie hätte aber nie gedacht, dass ihr Ehemann durch die Stiche in akuter Lebensgefahr gewesen sei: „Ich habe nicht einmal gewusst, wo ich hingestochen habe. Ich hab auch einmal einen Schraubenzieher in den Bauch bekommen, war auch nicht in Lebensgefahr. Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht.“ Zuerst habe ihr Mann das Messer in der Hand gehalten, das habe sie ihm weggenommen. Kurz vor dem Stich habe sie sich bedroht gefühlt – schon allein durch seinen Blick, wie sie angab.
Die Einvernahme der Frau dauerte am Vormittag noch an. Im weiteren Verlauf waren Zeugeneinvernahmen, die Videos der kontradiktorischen Befragung der beiden Kinder sowie die Erläuterung mehrerer Gutachten geplant.
Quelle: APA
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