Messezentrum Salzburg muss Geldbuße zahlen

Das Messezentrum Salzburg wurde vom Kartellgericht zu einer Geldbuße verurteilt. Der Grund: Bei der Übernahme des Messeveranstalters RX Salzburg im Jahr 2024 wurde eine Minderheitsbeteiligung am Design Center Linz verschwiegen, so die BWB.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gab am Freitag bekannt, dass das Messezentrum Salzburg bei der Anmeldung der Übernahme von RX Salzburg im Jahr 2024 wesentliche Informationen nicht offengelegt hat. Konkret ging es um eine Minderheitsbeteiligung am Design Center in Linz, das als direkter Mitbewerber gilt.
Das Kartellgericht stellte fest, dass die Zusammenschlussanmeldung unrichtige und irreführende Angaben enthielt. Mit dem Erwerb der nicht kontrollierenden Minderheitsbeteiligung seien wettbewerblich relevante Kontroll-, Einsichts- und Entsendungsrechte verbunden gewesen, betonte die BWB. Das Messezentrum Salzburg habe während und nach dem Zusammenschlussverfahren umfassend und kontinuierlich mit der Behörde kooperiert und sich zur Einhaltung von Auflagen verpflichtet.
Rechtskräftige Entscheidung
Die Entscheidung des Kartellgerichts ist nun rechtskräftig. Nach dem Kartellrecht kann bei unrichtigen oder irreführenden Angaben in der Anmeldung eines Zusammenschlusses eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Der Umsatz des Messezentrums betrug 2023 rund 13,2 Millionen Euro, 2025 waren es 26,7 Millionen Euro.
Die Übernahme von RX Salzburg erfolgte, um einen drohenden Rückzug des Messeveranstalters zu verhindern und den Fortbestand großer Salzburger Messen wie „Alles für den Gast“, „Hohe Jagd und Fischerei“, „AutoZum“ oder „Bauen und Wohnen“ zu sichern. Das Messezentrum Salzburg gehört zu je 39,3 Prozent der Stadt und dem Land Salzburg sowie zu 21,4 Prozent der Wirtschaftskammer Salzburg.
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